Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bund, Länder und Gemeinden haben sich bekanntlich darauf verständigt, dass ab dem
- August 2013 ein Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren besteht. Nach wie vor ist das Angebot an Betreuungsplätzen in Bergen-Enkheim absolut unbefriedigend und nicht ersichtlich, wie die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Betreuungsplätze bis 2013 eingehalten werden sollen.
Inhalt
Antrag vom 14.11.2010, OF 704/16
Betreff:
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, damit spätestens im Jahre 2013 genügend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Bergen-Enkheim zur Verfügung stehen.
- Ferner wird der Magistrat beauftragt, über diese einzuleitenden bzw. schon eingeleiteten Maßnahmen zu berichten, und zwar unter Mitteilung der Zeiträume, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist.
Begründung:
Bund, Länder und Gemeinden haben sich bekanntlich darauf verständigt, dass ab dem
- August 2013 ein Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren besteht. Nach wie vor ist das Angebot an Betreuungsplätzen in Bergen-Enkheim absolut unbefriedigend und nicht ersichtlich, wie die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Betreuungsplätze bis 2013 eingehalten werden sollen.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010Sie sind hierOFOF 704/16Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 30. November 2010OAOA 1235Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenAnregung
- 8. April 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 185Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos