Fortführung der Corona-Vereinshilfen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Fortführung der Corona-Vereinshilfen im Jahr 2021, um die finanziellen Schwierigkeiten der Vereine aufgrund der Pandemie zu unterstützen. Die Vereinfachung des Antragsprozesses und schnellere Auszahlungen sollen die Unterstützung effektiver gestalten.
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Programm der Corona-Vereinshilfen, wie vom OBR 12 in der OA 571/12 gefordert, im Jahr 2021 fortzuführen. Das Antragsprozedere soll in diesem Zuge stark vereinfacht werden und die Auszahlungen schneller erfolgen.
Begründung
Die Corona-Pandemie wird uns auch im Jahr 2021 begleiten und für massive Einschränkungen sorgen. Für viele Vereine ist es absehbar, dass die mangelnden Einnahmen und die teils nicht reduzierbaren Ausgaben langfristig nicht mehr zu stemmen sein werden. Die Erfahrung des Jahres 2020 zeigte, dass das Antragsprozedere für viele Vereine zu kompliziert war, dieses soll für die Fortsetzung stark vereinfacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2020Sie sind hierOFOF 683/12Fortführung der Corona-VereinshilfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2021OAOA 657Fortführung der Corona-Vereinshilfen Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 8Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme