Eintrittspreise Schwimmbäder
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: es ist nicht einzusehen, dass die Einzel- und 11er-Karten nur um 12,5%, Familienkarten dagegen um 25% angehoben werden sollen, eine familienfeindliche Maßnahme.
Zu 2.: auch wenn die Jahreskarte bisher „hoch subventioniert“ war, erscheint für die Benutzer eine plötzliche Anhebung des Preises um 80% als unzumutbare Härte. Schließlich soll der Preis für die Höchster Bäder gegenüber 2001 um über 200% erhöht werden.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2007, OF 680/6
Betreff:
Eintrittspreise Schwimmbäder
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der M237 wird unter er Maßgabe zugestimmt, dass
- der Eintrittspreis für Familien nur auf 9 € angehoben wird.
- entweder die Monatskarte für 35 € verkauft wird oder die Jahreskarte beibehalten und für 400 € verkauft wird.
Begründung:
Zu 1.: es ist nicht einzusehen, dass die Einzel- und 11er-Karten nur um 12,5%, Familienkarten dagegen um 25% angehoben werden sollen, eine familienfeindliche Maßnahme.
Zu 2.: auch wenn die Jahreskarte bisher "hoch subventioniert“ war, erscheint für die Benutzer eine plötzliche Anhebung des Preises um 80% als unzumutbare Härte. Schließlich soll der Preis für die Höchster Bäder gegenüber 2001 um über 200% erhöht werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 237 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2007Sie sind hierOFOF 680/6Eintrittspreise SchwimmbäderOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2007OAOA 540Eintrittspreiskonzept für Schwimmbäder Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 237Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und BFF