Erhalt der TSG Niederrad am bisherigen Standort
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die TSG Niederrad an ihrem bisherigen Standort im Lyoner Quartier zu erhalten und in die Planungen für eine Grundschule sowie ein Leichtathletik-Leistungszentrum zu integrieren. Dies soll Planungssicherheit für den Sportverein bieten, der eine wichtige Anlaufstelle für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil Niederrad darstellt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass die TSG Niederrad an ihrem bisherigen Standort im Lyoner Quartier erhalten bleibt und in die Planungen für die Grundschule und das Leichtathletik-Leistungszentrum integriert wird. Der im Stadtteil fest verankerte Sportverein benötigt Planungssicherheit für die Zukunft. Er ist erster Anlaufpunkt für die zuziehenden Menschen im weiterhin wachsenden Lyoner Quartier.
Begründung
Die TSG Niederrad nutzt derzeit das Gelände im Lyoner Quartier, das für eine Grundschule vorgesehen ist. Es gibt Gespräche zum Erhalt des Sportvereins, jedoch weiterhin keine festen Zusagen und Pläne, wie eine Integration mit Grundschule und Leichtathletik-Leistungszentrum möglich ist. Die TSG Niederrad ist ein wichtiger Sportverein mit Jugendarbeit und erster Anlaufpunkt für Sport für den weiterhin wachsenden Stadtteil Niederrad insbesondere das Lyoner Quartier, die ehemalige Bürostadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2022BB 463Integrierter SchulentwicklungsplanMagistratsbericht
- 10. Februar 2023Sie sind hierOFOF 674/5Erhalt der TSG Niederrad am bisherigen StandortOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2023OMOM 3628Erhalt der TSG Niederrad am bisherigen StandortDirektanregung
- 19. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 149Erhalt der TSG Niederrad am bisherigen StandortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme