Unterliederbach: Wird die Gebeschusstraße zwischen Bahnlinie und Heimchen zur Müllhalde?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Gebeschusstraße zu ergreifen. Die Begründung verweist auf die Verwahrlosung des Bereichs und die unhaltbaren Zustände. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Gebeschusstraße zwischen Bahnlinie und Heimchen zu ergreifen.
Begründung
Der o.g. Abschnitt der Gebeschusstraße verwahrlost zunehmend. Er dient zum Abstellen von LKWs, Anhängern und Booten, der Seitenstreifen ist vermüllt (s. Foto 1). Seit Monaten steht dort auch ein ausgebrannter PKW (s. Foto 2). Eine solche Vermüllung des öffentlichen Raums ist nicht hinnehmbar, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2023Sie sind hierOFOF 670/6Unterliederbach: Wird die Gebeschusstraße zwischen Bahnlinie und Heimchen zur Müllhalde?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023OMOM 3509Unterliederbach: Wird die Gebeschusstraße zwischen Bahnlinie und Heimchen zur Müllhalde?Direktanregung
- 5. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1021Unterliederbach: Wird die Gebeschusstraße zwischen Bahnlinie und Heimchen zur Müllhalde?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme