Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung eines Tempolimits von 100 km/h auf der A661 aus Lärmschutzgründen. Es wird argumentiert, dass die Anwohner in Kalbach und Riedberg seit längerem unter erheblichem Lärm leiden, insbesondere nachts. Die Maßnahme soll zur Reduzierung des Lärmpegels und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten mit dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Bereich der BAB 661 entlang Kalbach-Riedberg ein Tempolimit von 100 km mit dem Zusatz aus Lärmschutzgründen einzurichten, um den Lärmpegel zum Schutz der Anwohnenden zu reduzieren.
Begründung
Insbesondere der Ortsteil Kalbach, aber auch der Riedberg leiden seit geraumer Zeit unter einer erheblichen Lärmbelastung, die insbesondere in den Nachtstunden über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegt. Festzustellen ist seit einiger Zeit auch eine starke Zunahme des Verkehrsaufkommens in beiden Fahrtrichtungen auf der A 661. Ein Tempolimit sorgt für mehr Ruhe tagsüber als auch nachts und dient neben der Verkehrssicherheit auch einem besseren Verkehrsfluss. Nach dem Lärmaktionsplan, der überhöhte Werte für den obigen Bereich auflistet, kann die Stadt dies über die o. g. zuständige Behörde beantragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2026Sie sind hierOFOF 667/12Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026OMOM 7993Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661Direktanregung
- 13. April 2026STST 686Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661Stellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1247Lärmschutz durch Tempolimit auf der A661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme