Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Installation von Fahrradbügeln und Durchgängen an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Dies geschieht auf Initiative der Anwohner, die Bedarf an weiteren Fahrradbügeln angemeldet haben. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Parksituation vor Ort zu verbessern und die Zugänglichkeit zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weberstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Mieterhöhungen in der Weberstraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!21.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Weberstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Ecke Weberstraße und Zeißelstraße mit Fahrradbügeln abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen.
Begründung
Einwohner der Weberstraße haben dringenden Bedarf an weiteren Fahrradbügeln angemeldet. An der genannten Ecke werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2024Sie sind hierOFOF 666/3Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke ZeißelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2024OMOM 5314Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke ZeißelstraßeDirektanregung
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1528Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke ZeißelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP Aktenzeichen: 66-2