Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-Halle
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-Halle Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung eines Vereins und Bürgerzentrums in Frankfurt-Fechenheim oder für die sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-Halle, die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die TSG Turnhalle ist die einzige geeignete Halle für größere Veranstaltungen im Stadtteil. Es gibt in Fechenheim kein Bürgerhaus. Die Bedingungen dort sind für Veranstaltungen aller Art bekanntermaßen äußerst unzufriedenstellend. Die Nutzbarkeit der Immobilie TSG Halle nähert sich dem wirtschaftlichen Ende. Ohne massive Investitionen ist an einen Fortbestand nicht zu denken. Für die Planung eines Neubaus oder für die Sanierung und Erweiterung der TSG Halle in Fechenheim sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Alternativen für die Vereine gibt es keine in Fechenheim. Die Vereine in Fechenheim sind sehr große Stützen und nicht hinwegzudenkender Faktor für Integration, Jugendarbeit, Sicherheit und dem sozialen Frieden im Stadtteil. Eine Förderung der Vereine ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Frankfurt.
Inhalt
Antrag vom 29.12.2019, OF 658/11
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-Halle Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung eines Vereins und Bürgerzentrums in Frankfurt-Fechenheim oder für die sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-Halle, die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden.
Begründung: Die TSG Turnhalle ist die einzige geeignete Halle für größere Veranstaltungen im Stadtteil. Es gibt in Fechenheim kein Bürgerhaus. Die Bedingungen dort sind für Veranstaltungen aller Art bekanntermaßen äußerst unzufriedenstellend. Die Nutzbarkeit der Immobilie TSG Halle nähert sich dem wirtschaftlichen Ende. Ohne massive Investitionen ist an einen Fortbestand nicht zu denken. Für die Planung eines Neubaus oder für die Sanierung und Erweiterung der TSG Halle in Fechenheim sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Alternativen für die Vereine gibt es keine in Fechenheim. Die Vereine in Fechenheim sind sehr große Stützen und nicht hinwegzudenkender Faktor für Integration, Jugendarbeit, Sicherheit und dem sozialen Frieden im Stadtteil. Eine Förderung der Vereine ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Frankfurt.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2019Sie sind hierOFOF 658/11Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-HalleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 56Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-TurnhalleEtatanregung
- 27. Juli 2020STST 1366Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder sofortige Erweiterung und Sanierung der TSG-TurnhalleStellungnahme
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 312Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim oder soforti-ge Erweiterung und Sanierung der TSG-TurnhalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2019 20 Mio € — preisbereinigt +57 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme