Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z.B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber „korrekt“ verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (s. Photo S. 2). Zwar ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber – ohne konkreten Anlass – die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zuwenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs
Inhalt
Antrag vom 30.08.2010, OF 656/16
Betreff:
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger – auch mit Kinderwagen – vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten“ Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte.
Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z.B. 315-55 längs halb auf rechtem Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wieweit der Bürgersteig zum Parken genutzt und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern zu halten ist.
Besonderer Handlungsbedarf besteht – teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen:
Marktstraße z.B. von "Am Königshof“ bis Conrad-Weil-Gasse
Riedstraße
"Am Weißen Turm“ zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße
Usastraße
Speierlingweg
Bruderhofstraße
Siedlerstraße
Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße.
Begründung:
In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z.B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt“ verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (s. Photo S. 2). Zwar ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber – ohne konkreten Anlass – die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern.
Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen:
Zuwenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010Sie sind hierOFOF 656/16Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · fwf
- 26. Oktober 2010OMOM 4647Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 344Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme