Frankfurt auf dem Wege zu einer barrierefreien Stadt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der oben genannten Bericht nimmt nur zu städtischen Liegenschaften Stellung. Ein Vielzahl der kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen befindet sich aber nicht in städtischer Trägerschaft und auch nicht in städtischen Liegenschaften. Während beispielsweise im Magistratsbericht über die Barrierefreiheit der Kindertageseinrichtungen aller Trägerbereiche berichtet wird, bezieht sich der Bericht für den Bereich Kultur und Wissenschaft nur auf städtische Liegenschaften.
Inhalt
Antrag vom 13.04.2010, OF 651/4
Betreff:
Frankfurt auf dem Wege zu einer barrierefreien Stadt
Der Ortsbeirat nimmt den Bericht des Magistrats B195 vom 19.03.2010 mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass in Zukunft auch über die Barrierefreiheit von (nicht städtischen) Baulichkeiten berichtet werden muss, in denen sich die von den jeweiligen Dezernaten geförderten Träger befinden.
Begründung:
Der oben genannten Bericht nimmt nur zu städtischen Liegenschaften Stellung. Ein Vielzahl der kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen befindet sich aber nicht in städtischer Trägerschaft und auch nicht in städtischen Liegenschaften. Während beispielsweise im Magistratsbericht über die Barrierefreiheit der Kindertageseinrichtungen aller Trägerbereiche berichtet wird, bezieht sich der Bericht für den Bereich Kultur und Wissenschaft nur auf städtische Liegenschaften.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.03.2010, B 195 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2010BB 195Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereiche: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 13. April 2010Sie sind hierOFOF 651/4Frankfurt auf dem Wege zu einer barrierefreien StadtOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)