Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele MitarbeiterInnen von der Konzentration der Räumlichkeiten von sieben auf dann fünf Standorte insgesamt betroffen sind, 2. welcher personelle Einschnitt im sozialen Angebot der Kommune damit verbunden ist, 3. welche Personalreduktion im Umfeld der AJH insgesamt beabsichtigt ist, 4. wie sich die Beschäftigtenstand im Bereich der AJH langfristig entwickelte, 5. welcher Anteil der MitarbeiterInnen der AJH gleichwertige Weiterbeschäftigung in welchen Einrichtungen der Kommune gefunden hat, 6. welche Kosten mit dieser Reorganisation im sozialen Bereich verbunden sind (inkl. der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen, Personalkosten für die Reorganisation, Abfindungen, Umbauten, Umzugskosten etc.), 7. wie sich die Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erfüllung der Ansprüche nach §§ 30, 31 SGB VIII als Personal- bzw. als Kostenfaktor zeitlich entwickelten, 8. welcher Bedarf an entsprechender Leistungsverpflichtung zu prognostizieren ist, 9. welche Kostenvorteile vor dem Hintergrund festgelegter Leistungssätze private Träger gegenüber der AJH aufweisen, 10. wie demnach die Personalstärke zu skalieren ist, damit ein Einzelstandort Bockenheim wirtschaftlich mit privaten Anbietern mithalten kann, 11. wie sich die Profit-Center-Rechnung am Standort Bockenheim im Vergleich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der AJH insgesamt über den Zeitablauf gestaltet, 12. von welchen Kriterien es abhängig gemacht wurde bzw. wird, zur Erfüllung der Leistungspflichten die AJH oder privatwirtschaftliche Träger heranzuziehen, 13. woraus sich die in der ST 92 angegebene Überkapazität an Büro- und Betreuungsflächen im Detail ergibt, 14. aus welchem Grund nun die Arbeitsgruppe der AJH in Bockenheim lt. ST 92 bei Nichtaufgabe des Standortes statt mit 3,0 zukünftig nur mit 1,5 Fachkraftstellen besetzt wäre, 15. in welcher Form der Personalrat in diesem Vorgang miteinbezogen ist. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist bislang noch nicht nachvollziehbar. Kostengründe sollen jedenfalls nach entsprechenden Aussagen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Organisatorische Vorteile der Zusammenlegung sind ebenfalls nicht zu erkennen - allenfalls in zirkulärer Logik, wenn es etwa heißt, "die Arbeitsgruppe in Bockenheim wäre zukünftig nur mit 1,5 Fachkräften besetzt" (vgl. ST 92) - so erscheint natürlich die Vorhaltung des Standortes gewiss nicht erstrebenswert... Erst recht nicht hinnehmbar ist allerdings das Ausspielen von Einrichtungen der AJH mit den zunehmenden Anforderungen im Bereich der Inobhutnahme.
Inhalt
Antrag vom 20.02.2015, OF 649/2
Betreff: Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele MitarbeiterInnen von der Konzentration der Räumlichkeiten von sieben auf dann fünf Standorte insgesamt betroffen sind, 2. welcher personelle Einschnitt im sozialen Angebot der Kommune damit verbunden ist, 3. welche Personalreduktion im Umfeld der AJH insgesamt beabsichtigt ist, 4. wie sich die Beschäftigtenstand im Bereich der AJH langfristig entwickelte, 5. welcher Anteil der MitarbeiterInnen der AJH gleichwertige Weiterbeschäftigung in welchen Einrichtungen der Kommune gefunden hat, 6. welche Kosten mit dieser Reorganisation im sozialen Bereich verbunden sind (inkl. der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen, Personalkosten für die Reorganisation, Abfindungen, Umbauten, Umzugskosten etc.), 7. wie sich die Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erfüllung der Ansprüche nach §§ 30, 31 SGB VIII als Personal- bzw. als Kostenfaktor zeitlich entwickelten, 8. welcher Bedarf an entsprechender Leistungsverpflichtung zu prognostizieren ist, 9. welche Kostenvorteile vor dem Hintergrund festgelegter Leistungssätze private Träger gegenüber der AJH aufweisen, 10. wie demnach die Personalstärke zu skalieren ist, damit ein Einzelstandort Bockenheim wirtschaftlich mit privaten Anbietern mithalten kann, 11. wie sich die Profit-Center-Rechnung am Standort Bockenheim im Vergleich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der AJH insgesamt über den Zeitablauf gestaltet, 12. von welchen Kriterien es abhängig gemacht wurde bzw. wird, zur Erfüllung der Leistungspflichten die AJH oder privatwirtschaftliche Träger heranzuziehen, 13. woraus sich die in der ST 92 angegebene Überkapazität an Büro- und Betreuungsflächen im Detail ergibt, 14. aus welchem Grund nun die Arbeitsgruppe der AJH in Bockenheim lt. ST 92 bei Nichtaufgabe des Standortes statt mit 3,0 zukünftig nur mit 1,5 Fachkraftstellen besetzt wäre, 15. in welcher Form der Personalrat in diesem Vorgang miteinbezogen ist.
Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist bislang noch nicht nachvollziehbar. Kostengründe sollen jedenfalls nach entsprechenden Aussagen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Organisatorische Vorteile der Zusammenlegung sind ebenfalls nicht zu erkennen - allenfalls in zirkulärer Logik, wenn es etwa heißt, "die Arbeitsgruppe in Bockenheim wäre zukünftig nur mit 1,5 Fachkräften besetzt" (vgl. ST 92) - so erscheint natürlich die Vorhaltung des Standortes gewiss nicht erstrebenswert... Erst recht nicht hinnehmbar ist allerdings das Ausspielen von Einrichtungen der AJH mit den zunehmenden Anforderungen im Bereich der Inobhutnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014STST 92Drohende Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH)Stellungnahme
- 20. Februar 2015Sie sind hierOFOF 649/2Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)