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Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele MitarbeiterInnen von der Konzentration der Räumlichkeiten von sieben auf dann fünf Standorte insgesamt betroffen sind, 2. welcher personelle Einschnitt im sozialen Angebot der Kommune damit verbunden ist, 3. welche Personalreduktion im Umfeld der AJH insgesamt beabsichtigt ist, 4. wie sich die Beschäftigtenstand im Bereich der AJH langfristig entwickelte, 5. welcher Anteil der MitarbeiterInnen der AJH gleichwertige Weiterbeschäftigung in welchen Einrichtungen der Kommune gefunden hat, 6. welche Kosten mit dieser Reorganisation im sozialen Bereich verbunden sind (inkl. der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen, Personalkosten für die Reorganisation, Abfindungen, Umbauten, Umzugskosten etc.), 7. wie sich die Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erfüllung der Ansprüche nach §§ 30, 31 SGB VIII als Personal- bzw. als Kostenfaktor zeitlich entwickelten, 8. welcher Bedarf an entsprechender Leistungsverpflichtung zu prognostizieren ist, 9. welche Kostenvorteile vor dem Hintergrund festgelegter Leistungssätze private Träger gegenüber der AJH aufweisen, 10. wie demnach die Personalstärke zu skalieren ist, damit ein Einzelstandort Bockenheim wirtschaftlich mit privaten Anbietern mithalten kann, 11. wie sich die Profit-Center-Rechnung am Standort Bockenheim im Vergleich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der AJH insgesamt über den Zeitablauf gestaltet, 12. von welchen Kriterien es abhängig gemacht wurde bzw. wird, zur Erfüllung der Leistungspflichten die AJH oder privatwirtschaftliche Träger heranzuziehen, 13. woraus sich die in der ST 92 angegebene Überkapazität an Büro- und Betreuungsflächen im Detail ergibt, 14. aus welchem Grund nun die Arbeitsgruppe der AJH in Bockenheim lt. ST 92 bei Nichtaufgabe des Standortes statt mit 3,0 zukünftig nur mit 1,5 Fachkraftstellen besetzt wäre, 15. in welcher Form der Personalrat in diesem Vorgang miteinbezogen ist. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist bislang noch nicht nachvollziehbar. Kostengründe sollen jedenfalls nach entsprechenden Aussagen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Organisatorische Vorteile der Zusammenlegung sind ebenfalls nicht zu erkennen - allenfalls in zirkulärer Logik, wenn es etwa heißt, "die Arbeitsgruppe in Bockenheim wäre zukünftig nur mit 1,5 Fachkräften besetzt" (vgl. ST 92) - so erscheint natürlich die Vorhaltung des Standortes gewiss nicht erstrebenswert... Erst recht nicht hinnehmbar ist allerdings das Ausspielen von Einrichtungen der AJH mit den zunehmenden Anforderungen im Bereich der Inobhutnahme.

Inhalt

Antrag vom 20.02.2015, OF 649/2

Betreff: Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele MitarbeiterInnen von der Konzentration der Räumlichkeiten von sieben auf dann fünf Standorte insgesamt betroffen sind, 2. welcher personelle Einschnitt im sozialen Angebot der Kommune damit verbunden ist, 3. welche Personalreduktion im Umfeld der AJH insgesamt beabsichtigt ist, 4. wie sich die Beschäftigtenstand im Bereich der AJH langfristig entwickelte, 5. welcher Anteil der MitarbeiterInnen der AJH gleichwertige Weiterbeschäftigung in welchen Einrichtungen der Kommune gefunden hat, 6. welche Kosten mit dieser Reorganisation im sozialen Bereich verbunden sind (inkl. der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen, Personalkosten für die Reorganisation, Abfindungen, Umbauten, Umzugskosten etc.), 7. wie sich die Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main zur Erfüllung der Ansprüche nach §§ 30, 31 SGB VIII als Personal- bzw. als Kostenfaktor zeitlich entwickelten, 8. welcher Bedarf an entsprechender Leistungsverpflichtung zu prognostizieren ist, 9. welche Kostenvorteile vor dem Hintergrund festgelegter Leistungssätze private Träger gegenüber der AJH aufweisen, 10. wie demnach die Personalstärke zu skalieren ist, damit ein Einzelstandort Bockenheim wirtschaftlich mit privaten Anbietern mithalten kann, 11. wie sich die Profit-Center-Rechnung am Standort Bockenheim im Vergleich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der AJH insgesamt über den Zeitablauf gestaltet, 12. von welchen Kriterien es abhängig gemacht wurde bzw. wird, zur Erfüllung der Leistungspflichten die AJH oder privatwirtschaftliche Träger heranzuziehen, 13. woraus sich die in der ST 92 angegebene Überkapazität an Büro- und Betreuungsflächen im Detail ergibt, 14. aus welchem Grund nun die Arbeitsgruppe der AJH in Bockenheim lt. ST 92 bei Nichtaufgabe des Standortes statt mit 3,0 zukünftig nur mit 1,5 Fachkraftstellen besetzt wäre, 15. in welcher Form der Personalrat in diesem Vorgang miteinbezogen ist.

Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist bislang noch nicht nachvollziehbar. Kostengründe sollen jedenfalls nach entsprechenden Aussagen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Organisatorische Vorteile der Zusammenlegung sind ebenfalls nicht zu erkennen - allenfalls in zirkulärer Logik, wenn es etwa heißt, "die Arbeitsgruppe in Bockenheim wäre zukünftig nur mit 1,5 Fachkräften besetzt" (vgl. ST 92) - so erscheint natürlich die Vorhaltung des Standortes gewiss nicht erstrebenswert... Erst recht nicht hinnehmbar ist allerdings das Ausspielen von Einrichtungen der AJH mit den zunehmenden Anforderungen im Bereich der Inobhutnahme.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2014STST 92Drohende Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH)Stellungnahme
  2. 20. Februar 2015Sie sind hier
    OFOF 649/2Nachgefragt: Zur Schließung der Ambulanten Jugendhilfe (AJH) in Bockenheim
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 42 · 09.03.2015
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Die Vorlage OF 649/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

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