Zweirichtungsverkehr auf der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardtstraße und Neumannstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufhebung des Einbahnstraßenverkehrs auf der Straße Auf der Lindenhöhe. Dies wurde bereits 2022 vom Magistrat zugesagt, jedoch nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat erwartet eine Mitteilung über den Umsetzungszeitraum.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat hatte mit der ST 1080 vom 06.05.2022 der Anregung des Ortsbeirats zur Aufhebung des Einbahnstraßenverkehrs auf der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardt- und Neumannstraße entsprochen. Die Maßnahme ist bisher nicht umgesetzt worden. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 179/9Einbahnstraßenführung Auf der LindenhöheOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2022VV 300Einbahnstraßenführung Auf der LindenhöheAnfrage
- 6. Mai 2022STST 1080Einbahnstraßenführung Auf der LindenhöheStellungnahme
- 15. Januar 2024Sie sind hierOFOF 648/9Zweirichtungsverkehr auf der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardtstraße und NeumannstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2024VV 836Zweirichtungsverkehr auf der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardtstraße und NeumannstraßeAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 629Zweirichtungsverkehr auf der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardtstraße und NeumannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 5 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)