Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth
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Im Wörth — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Im Wörth per E-MailBegründung
Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen. Begründung: Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sind
Inhalt
Antrag vom 01.08.2013, OF 643/9
Betreff: Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Abbruch-Arbeiten eine Lärmschutzwand zum Schutze des Bereichs der Ziehen-Schule zu errichten bzw. diese vorzugsweise vom zukünftigen Bauherrn, der bereits öffentlich benannten Firma Ten Brinke, zu deren Lasten errichten zu lassen.
Begründung: Abbruch-Arbeiten an einem so massiven Bauwerk wie einem Bunker erzeugen so hohen Lärm, dass ohne Schutzmaßnahmen konzentriertes Lernen unmöglich sein wird und auch die zulässigen Lärmrichtwerte (hier 55 dB(a) = Dezibel) aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) überschritten werden. Das vom Bauherrn beauftragte Abriss-Unternehmen war bei Abriss-Arbeiten an einem deutlich weniger massiven Bürogebäude im Westend im Jahre 2011 so laut, dass das Abitur an der benachbarten Bettina-Schule an einen anderen Ort verlegt werden musste. Die Bettina-Schule erhielt schließlich, als Nachwirkung eines Gerichtsverfahrens gegen den Baulärm von Herrn RA Stefan Plangger, eines ebenfalls betroffenen Nachbarn, ein vom Bauherrn bezahltes Schallschutzgerüst. Die von der beauftragten Firma üblicherweise eingesetzten Abbruchgeräte (Meißel, Steinhammer, Zange, Brecher) erzeugen Lärm, der ohne Lärmschutz in bis zu 500 m Entfernung noch sehr deutlich zu hören sein wird. Die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm werden ohne Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Auch Arbeiten mit Bohrmeißeln sind laut Aussage des Abriss-Unternehmens vorgesehen, da die Betonteile vor Ort zerkleinert werden sollen. Betonteile können mit geringerem Lärm vor Ort mit einer Betonsäge zerteilt und dann abtransportiert werden. Es ist zu vermuten, dass Betonsägen bisher nur aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen worden sindBeratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2013Sie sind hierOFOF 643/9Vorgesehener Abriss der Bunkeranlage Im WörthOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. August 2013OFOF 644/9Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im WörthOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. August 2013OMOM 2421Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im WörthDirektanregung
- 22. November 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1613Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im WörthStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.