Entscheidung über das .Integrations- und Diversitätskonzept. zurückstellen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das „Konzept“ der M 132 zielt auf die Bildung einer neuen „Vielfalt“-Gesellschaft in der globalisierten Einwandererstadt Frankfurt ab. In dieser Stadt haben sich eher die Einheimischen (Deutsche und schon integrierte Ein- und Zuwanderer) als die noch nicht integrierten oder integrationsunwilligen Ein- und Zuwanderer den neuen Verhältnissen anzupassen. Das stellt alles auf den Kopf, soll aber künftig offizielle und notfalls mit politischem und rechtlichem Druck durchzusetzende Politik in Frankfurt werden. Integration soll ja gerade die Vielfalt ordnen, für alle Seiten verträglich und fruchtbar machen. - Die Interessen, Sorgen und Probleme der einheimischen Deutschen bei und mit der Einwanderung und Integration werden in dem „Konzept“ der M 132 bestenfalls an wenigen Punkten gestreift, generell aber vernachlässigt und ignoriert. Faktisch gilt die gewachsene deutsche Gesellschaft Frankfurts als Auslaufmodell, das durch die globalisierte „Vielfalt“-Gesellschaft ersetzt werden soll. Die Parallelen zur kommunistischen Utopie der „klassenlosen“ Gesellschaft sind auffällig, aber keineswegs zufällig. - Die sehr realen Integrationsproblemfelder Bildung und Ausbildung, Kriminalität und Sicherheit, Arbeit und soziale Lage bleiben in dem „Konzept“ der M 132 ausgeblendet oder werden nur sehr allgemein behandelt. Doch ein Konzept, das sich der Wirklichkeit nicht stellt, kann diese Wirklichkeit auch nicht positiv beeinflussen. - Das „Konzept“ des Magistrates in der M 132 geht von einem völlig anderen Menschenbild aus, als es die FREIEN WÄHLER und die meisten Bürger dieses Landes haben: Es begreift Integration als „gesamtgesellschaftlichen Auftrag“ und Aufgabe des Staates und der Kommune. Das ist grundfalsch: Integration ist zuallererst und weitestgehend die Aufgabe jedes individuellen Ein- und Zuwanderers bzw. jeder ein- und zugewanderten Familie. - Staat, Kommune und Gesellschaft können und sollen zwar dabei helfen, die individuelle bzw. familiäre Integrationsleistung können sie nicht ersetzen. Dieses unterschiedliche Verständnis ist in der Auseinandersetzung um das „Konzept“ der M 132 von größter Bedeutung. - Das zentrale Frankfurter Integrationsproblem “ islamische Einwanderung und schleichende Islamisierung“ wird in dem „Konzept“ der M 132 zwar oft umkreist und angedeutet, aber kein einziges Mal konkret benannt. Appelle und Mahnungen an islamistische Kreise werden nur verschlüsselt und unkonkret formuliert. Wo Grenzen für den Islam als politische Ideologie und als gesellschaftliche Verhaltensregel gezogen werden, bleibt völlig unbestimmt. Damit verfehlt das „Konzept“ aber seine wichtigste Aufgabe und ist schon deshalb nutz- und bedeutungslos. - Das „Konzept“ der M 132 beinhaltet einen offenen Kultur- und Werterelativismus: Künftig wird demnach die historisch gewachsene deutsch-europäische Kultur- und Wertegemeinschaft keinen wichtigeren Stellenwert mehr haben als jede beliebige andere Kultur- und Wertegemeinschaft, die in Frankfurt durch Ein- und Zuwanderer vertreten ist. Das ist nicht nur absurd und gegen die existenziellen Interessen der deutschen und integrierten Frankfurter gerichtet, es ist auch das weit offene Einfallstor für eine aggressive, vitale Religionskultur wie den Islam. Einwanderung ohne Integration ist Kapitulation! - Das „Konzept“ der M 132 zielt in massiver Weise auf Umerziehung und Einschüchterung der einheimischen deutschen Bevölkerung Frankfurts, um diese zur bedingungslosen Akzeptanz der „Diversitäts“-Ideologie und neuen „Vielfalt“-Gesellschaft zu nötigen. Dazu wird an mehreren dokumentierten Stellen im „Konzept“ offener, faktisch verfassungswid-riger Gesinnungsdruck propagiert. - In Gesinnung und Tendenz ist die „Diversitäts“-Ideologie im „Konzept“ der M 132 totalitär: Sie strebt nicht nur eine grundlegende Gesellschaftsveränderung an, sondern auch eine strikte Kontrolle der Köpfe und des privaten Lebens in Frankfurt. Das sind keine Behauptungen, sondern das ist belegbar mit aufschlussreichen Zitaten aus dem „Konzept“. - Dem von den Grünen gegründeten und beherrschten Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) wird in dem „Konzept“ der M 132 die Rolle einer kontrollierenden und koordinierenden Superbehörde innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch der gesamten Stadt zugeschrieben. Nicht genannt werden die damit verbundenen hohen finanziellen Folgekosten, nicht geschildert werden die Folgen für die künftig vom AMKA kontrollierten Behörden und ihre Mitarbeiter sowie für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Stadt.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2010, OF 642/16
Betreff:
Entscheidung über das "Integrations- und Diversitätskonzept" zurückstellen
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
dem Vortrag des Magistrats in der Vorlage M 132 nicht zuzustimmen und zunächst die Beantwortung des Fragenkatalogs der Fraktion der Freien Wähler im Römer aus dem A 1258 vom 22.7.2010 durch den Magistrat abzuwarten.
Über das vorliegende Integrations- und Diversikationskonzept des Magistrates kann die Stadtverordnetenversammlung erst abstimmen, wenn klar ist, daß tatsächlich eine nachvollziehbar öffentliche und ergebnisoffene Diskussion mit den Bürgern dieser Stadt stattgefunden hat und wie aussagekräftig die behaupteten Teilnehmerzahlen aus dem Online-Forum sind. Im Zweifelsfall ist eine ordentliche, beweisbare und öffentliche Diskussion eines Integrationskonzeptes mit den Bürgern dieser Stadt nachzuholen, bevor die Stadtverord-netenversammlung eine so weitreichende und teure "Reformpolitik“ zu Lasten der Bürger beschließt.
Im übrigen ist der Titel "Integrations- und Diversitätskonzept“ eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Im "Konzept“ der M 132 wird der Begriff der Integration bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert bzw. umgangen. Das lässt sich dann leicht und zweifelsfrei nachweisen, wenn Integration so verstanden wird, wie diesen Begriff die allermeisten Menschen verstehen, nämlich als Einfügung, Hineinwachsen von Ein- und Zuwanderern in die schon vorhandene deutsche Gesellschaft. Mit der M 132 wird lediglich ein "Diversitätskonzept und kein Integrationskonzept“ vorgelegt.
Begründung:
Das "Konzept“ der M 132 zielt auf die Bildung einer neuen "Vielfalt“-Gesellschaft in der globalisierten Einwandererstadt Frankfurt ab. In dieser Stadt haben sich eher die Einheimischen (Deutsche und schon integrierte Ein- und Zuwanderer) als die noch nicht integrierten oder integrationsunwilligen Ein- und Zuwanderer den neuen Verhältnissen anzupassen. Das stellt alles auf den Kopf, soll aber künftig offizielle und notfalls mit politischem und rechtlichem Druck durchzusetzende Politik in Frankfurt werden.
Integration soll ja gerade die Vielfalt ordnen, für alle Seiten verträglich und fruchtbar machen.
- Die Interessen, Sorgen und Probleme der einheimischen Deutschen bei und mit der Einwanderung und Integration werden in dem "Konzept“ der M 132 bestenfalls an wenigen Punkten gestreift, generell aber vernachlässigt und ignoriert. Faktisch gilt die gewachsene deutsche Gesellschaft Frankfurts als Auslaufmodell, das durch die globalisierte "Vielfalt“-Gesellschaft ersetzt werden soll. Die Parallelen zur kommunistischen Utopie der "klassenlosen“ Gesellschaft sind auffällig, aber keineswegs zufällig.
- Die sehr realen Integrationsproblemfelder Bildung und Ausbildung, Kriminalität und Sicherheit, Arbeit und soziale Lage bleiben in dem "Konzept“ der M 132 ausgeblendet oder werden nur sehr allgemein behandelt. Doch ein Konzept, das sich der Wirklichkeit nicht stellt, kann diese Wirklichkeit auch nicht positiv beeinflussen.
- Das "Konzept“ des Magistrates in der M 132 geht von einem völlig anderen Menschenbild aus, als es die FREIEN WÄHLER und die meisten Bürger dieses Landes haben: Es begreift Integration als "gesamtgesellschaftlichen Auftrag“ und Aufgabe des Staates und der Kommune. Das ist grundfalsch: Integration ist zuallererst und weitestgehend die Aufgabe jedes individuellen Ein- und Zuwanderers bzw. jeder ein- und zugewanderten Familie.
- Staat, Kommune und Gesellschaft können und sollen zwar dabei helfen, die individuelle bzw. familiäre Integrationsleistung können sie nicht ersetzen. Dieses unterschiedliche Verständnis ist in der Auseinandersetzung um das "Konzept“ der M 132 von größter Bedeutung.
- Das zentrale Frankfurter Integrationsproblem “ islamische Einwanderung und schleichende Islamisierung“ wird in dem "Konzept“ der M 132 zwar oft umkreist und angedeutet, aber kein einziges Mal konkret benannt. Appelle und Mahnungen an islamistische Kreise werden nur verschlüsselt und unkonkret formuliert. Wo Grenzen für den Islam als politische Ideologie und als gesellschaftliche Verhaltensregel gezogen werden, bleibt völlig unbestimmt. Damit verfehlt das "Konzept“ aber seine wichtigste Aufgabe und ist schon deshalb nutz- und bedeutungslos.
- Das "Konzept“ der M 132 beinhaltet einen offenen Kultur- und Werterelativismus: Künftig wird demnach die historisch gewachsene deutsch-europäische Kultur- und Wertegemeinschaft keinen wichtigeren Stellenwert mehr haben als jede beliebige andere Kultur- und Wertegemeinschaft, die in Frankfurt durch Ein- und Zuwanderer vertreten ist. Das ist nicht nur absurd und gegen die existenziellen Interessen der deutschen und integrierten Frankfurter gerichtet, es ist auch das weit offene Einfallstor für eine aggressive, vitale Religionskultur wie den Islam. Einwanderung ohne Integration ist Kapitulation!
- Das "Konzept“ der M 132 zielt in massiver Weise auf Umerziehung und Einschüchterung der einheimischen deutschen Bevölkerung Frankfurts, um diese zur bedingungslosen Akzeptanz der "Diversitäts“-Ideologie und neuen "Vielfalt“-Gesellschaft zu nötigen. Dazu wird an mehreren dokumentierten Stellen im "Konzept“ offener, faktisch verfassungswid-riger Gesinnungsdruck propagiert.
- In Gesinnung und Tendenz ist die "Diversitäts“-Ideologie im "Konzept“ der M 132 totalitär: Sie strebt nicht nur eine grundlegende Gesellschaftsveränderung an, sondern auch eine strikte Kontrolle der Köpfe und des privaten Lebens in Frankfurt. Das sind keine Behauptungen, sondern das ist belegbar mit aufschlussreichen Zitaten aus dem "Konzept“.
- Dem von den Grünen gegründeten und beherrschten Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) wird in dem "Konzept“ der M 132 die Rolle einer kontrollierenden und koordinierenden Superbehörde innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch der gesamten Stadt zugeschrieben. Nicht genannt werden die damit verbundenen hohen finanziellen Folgekosten, nicht geschildert werden die Folgen für die künftig vom AMKA kontrollierten Behörden und ihre Mitarbeiter sowie für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Stadt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 132 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2010Sie sind hierOFOF 642/16Entscheidung über das .Integrations- und Diversitätskonzept. zurückstellenOrtsbeiratsantrag · fwf
- 14. September 2010OAOA 1191Entscheidung über das .Integrations- und Diversitätskonzept. zurückstellen Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 132Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 5 CDU, WBE, fwf und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU zu 2. 5 CDU, WBE, fwf und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 3. 4 CDU, GRÜNE, WBE, fwf und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU