Ausstehende Umsetzung von Ortsbeiratsbeschlüssen seitens des Magistrats
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Der Magistrat wird gebeten, die Beschlüsse des Ortsbeirates, auf welche der Magistrat in seinen Stellungnahmen zustimmend reagiert hat, nun auch zeitnah umzusetzen.
Im Einzelnen handelst es sich um die folgenden Beschlüsse:
- OM 3445 vom 26.1.23 ST 1260 vom 5.6.23
- OM 3116 vom 10.11.22 ST 615 vom 6.3.23
- OM 3121 vom 10.11.22 ST 582 vom 24.2.23, sowie dazu gehörig:
OM 3798 vom 23.3. 23 ST 1485 vom 10.7.23
- OM 2776 vom 15.9.22 ST 177 vom 13.1.23 und ST 350 vom 12.2.21
- OM 2771 vom 15.9.22 ST 17 vom 9.1.23
- OM 2110 vom 5.5.22 ST 1903 vom 22.8.22
- OM 1035 vom 4.11.21 ST 1035 vom 4.11.21
In allen diesen Fällen hat der Magistrat eine ‚zeitnahe Umsetzung' in Aussicht gestellt,
passiert ist jedoch leider nichts.
Begründung
Ortsbeiratsbeschlüssen seitens des Magistrats Der Magistrat wird gebeten, die Beschlüsse des Ortsbeirates, auf welche der Magistrat in seinen Stellungnahmen zustimmend reagiert hat, nun auch zeitnah umzusetzen. Im Einzelnen handelst es sich um die folgenden Beschlüsse:
- OM 3445 vom 26.1.23 ST 1260 vom 5.6.23
- OM 3116 vom 10.11.22 ST 615 vom 6.3.23
- OM 3121 vom 10.11.22 ST 582 vom 24.2.23, sowie dazu gehörig: OM 3798 vom 23.3. 23 ST 1485 vom 10.7.23
- OM 2776 vom 15.9.22 ST 177 vom 13.1.23 und ST 350 vom 12.2.21
- OM 2771 vom 15.9.22 ST 17 vom 9.1.23
- OM 2110 vom 5.5.22 ST 1903 vom 22.8.22
- OM 1035 vom 4.11.21 ST 1035 vom 4.11.21 In allen diesen Fällen hat der Magistrat eine ‚zeitnahe Umsetzung' in Aussicht gestellt, passiert ist jedoch leider nichts. Begründung: Dem Ortsbeirat sind die Belastungen der ausführenden Ämter bekannt. Gleichzeitig ist es kein akzeptabler Zustand, wenn der Magistrat wiederholt erklärt ‚machen wir', es dann aber monate- und zum Teil jahrelang zu keiner Umsetzung kommt. Nicht zuletzt das Engagement der Bürgerschaft selbst, auf deren Hinweise hin oft Anträge im Ortsbeirat entstehen, wird durch dieses Nichstun in Mitleidenschaft gezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2024Sie sind hierOFOF 641/3Ausstehende Umsetzung von Ortsbeiratsbeschlüssen seitens des MagistratsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL
- 25. Januar 2024OMOM 5048Ausstehende Umsetzung von Ortsbeiratsbeschlüssen seitens des MagistratsDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1049Ausstehende Umsetzung von Ortsbeiratsbeschlüssen seitens des MagistratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme