U-Bahn-Trasse nach Bergen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dass bei einer möglichen Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV mit der U 4 über die noch frei gehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 genutzt wird, die Buslinie 43 beibehalten wird und bis nach Bergen- Ost weiter fahren wird. Noch bevor die Kernarbeit der Untersuchung begonnen werden muss dies sichergestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 17.08.2010, OF 641/16
Betreff:
U-Bahn-Trasse nach Bergen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dass bei einer möglichen Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV mit der U 4 über die noch frei gehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 genutzt wird, die Buslinie 43 beibehalten wird und bis nach Bergen- Ost weiter fahren wird. Noch bevor die Kernarbeit der Untersuchung begonnen werden muss dies sichergestellt werden.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 492 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010BB 492GesamtverkehrsplanMagistratsbericht
- 17. August 2010OAOA 1168U-Bahn-Trasse nach Bergen Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 492Anregung
- 17. August 2010Sie sind hierOFOF 641/16U-Bahn-Trasse nach BergenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 1. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 244U-Bahn-Trasse nach BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme