Zur Wirkmächtigkeit von Milieuschutzsatzungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Milieuschutzsatzungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die anstehenden Milieuschutzsatzungen der prägende Begriff des allgemein üblichen Standards von (Miet-) Wohnungen hinreichend - d. h. gerichtsfest - präzisiert wird. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der in diesem Zusammenhang neu einzurichtende Liegenschaftsfonds im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main abgebildet wird. Die Überstellung in ein ÖPP-Projekt (bsw. im Zusammenhang mit der KEG) ist somit ausgeschlossen. Begründung: Die langjährigen Erfahrungen mit bestehenden Milieuschutzsatzungen - etwa Westend I -haben gezeigt, dass diese Erhaltungssatzungen zum zahnlosen Tiger werden, wenn der Unterschied zwischen Milieu-Standard und Luxus Sanierung unbestimmt bleibt: Bislang wurde kein einziges Bauvorhaben in Frankfurt am Main aus Gründen des Erhalts der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung modifiziert oder gar verhindert. Dabei ist mit dem Mietspiegel ein entsprechend themennahes Erhebungsinstrument etabliert.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2015, OF 617/2
Betreff: Zur Wirkmächtigkeit von Milieuschutzsatzungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die anstehenden Milieuschutzsatzungen der prägende Begriff des allgemein üblichen Standards von (Miet-) Wohnungen hinreichend - d. h. gerichtsfest - präzisiert wird. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der in diesem Zusammenhang neu einzurichtende Liegenschaftsfonds im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main abgebildet wird. Die Überstellung in ein ÖPP-Projekt (bsw. im Zusammenhang mit der KEG) ist somit ausgeschlossen.
Begründung: Die langjährigen Erfahrungen mit bestehenden Milieuschutzsatzungen - etwa Westend I -haben gezeigt, dass diese Erhaltungssatzungen zum zahnlosen Tiger werden, wenn der Unterschied zwischen Milieu-Standard und Luxus Sanierung unbestimmt bleibt: Bislang wurde kein einziges Bauvorhaben in Frankfurt am Main aus Gründen des Erhalts der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung modifiziert oder gar verhindert. Dabei ist mit dem Mietspiegel ein entsprechend themennahes Erhebungsinstrument etabliert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2015Sie sind hierOFOF 617/2Zur Wirkmächtigkeit von MilieuschutzsatzungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Februar 2015OAOA 601Zur Wirkmächtigkeit von Milieuschutzsatzungen Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217Anregung
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 832Zur Wirkmächtigkeit von MilieuschutzsatzungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP