Aufsuchende Jugendhilfe in Berkersheim
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Am Neuenberg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.01.2026.
- Schaukästen im Ortsbezirk 1013.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 1025.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Der Heddernheimer Wochenmarkt ist, trotz seiner überschaubaren Größe, ein beliebter Einkaufsort und Treffpunkt im Stadtt30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Am Neuenberg per E-MailBegründung
Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es möglich ist, die aufsuchende Jugendhilfe auch auf Berkersheim zu erstrecken. Begründung: Berkersheim fällt, was Jugendhilfe-Angebote angeht, durch das Raster. Das Jugendhaus am Frankfurter Berg ist ein stationäres Angebot, das in Berkersheim nicht vor Ort sein kann. Andere Angebote gibt es nicht. Es mehren sich jedoch in Berkersheim Situationen, in denen sich Anwohner mit Jugendlichen überfordert sehen. Siehe etwa den Vortrag von zwei Bewohnerinnen des Eibenweges in der letzten Ortsbeiratssitzung am 6. Mai 2014, die über feiernde Jugendliche in der Grünanlage hinter dem Eibenweg, die in die Hausgarten eingestiegen sind und dort Verwüstungen angerichtet haben, berichteten und den Bericht im Rhein-Main Extra Tipp vom 11. Mai 2014 über Parties auf dem Berkersheimer Friedhof. Dies erzeugt nach Aussage der betreffenden Bürger ein Gefühl der Angst, das zeigt, dass hier den Anfängen gewehrt werden muss. Es gibt dabei Anhaltspunkte, dass die in solcher Weise auffällig werdenden Jugendlichen zumindest teilweise im Bereich "Am Neuenberg" wohnen, wo es keine stationären Angebote der Jugendhilfe gibt. Es wäre deshalb dringend, dass sich die aufsuchende Jugendhilfe auch dieses Gebiets aktiv annimmt, um die entsprechenden Jugendlichen auszumachen, sie anzusprechen und deeskalierend zu wirken, zumal diese wohl auch am Frankfurter Berg auffällig werden.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2014, OF 616/10
Betreff: Aufsuchende Jugendhilfe in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es möglich ist, die aufsuchende Jugendhilfe auch auf Berkersheim zu erstrecken.
Begründung: Berkersheim fällt, was Jugendhilfe-Angebote angeht, durch das Raster. Das Jugendhaus am Frankfurter Berg ist ein stationäres Angebot, das in Berkersheim nicht vor Ort sein kann. Andere Angebote gibt es nicht. Es mehren sich jedoch in Berkersheim Situationen, in denen sich Anwohner mit Jugendlichen überfordert sehen. Siehe etwa den Vortrag von zwei Bewohnerinnen des Eibenweges in der letzten Ortsbeiratssitzung am 6. Mai 2014, die über feiernde Jugendliche in der Grünanlage hinter dem Eibenweg, die in die Hausgarten eingestiegen sind und dort Verwüstungen angerichtet haben, berichteten und den Bericht im Rhein-Main Extra Tipp vom 11. Mai 2014 über Parties auf dem Berkersheimer Friedhof. Dies erzeugt nach Aussage der betreffenden Bürger ein Gefühl der Angst, das zeigt, dass hier den Anfängen gewehrt werden muss. Es gibt dabei Anhaltspunkte, dass die in solcher Weise auffällig werdenden Jugendlichen zumindest teilweise im Bereich "Am Neuenberg" wohnen, wo es keine stationären Angebote der Jugendhilfe gibt. Es wäre deshalb dringend, dass sich die aufsuchende Jugendhilfe auch dieses Gebiets aktiv annimmt, um die entsprechenden Jugendlichen auszumachen, sie anzusprechen und deeskalierend zu wirken, zumal diese wohl auch am Frankfurter Berg auffällig werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2014Sie sind hierOFOF 616/10Aufsuchende Jugendhilfe in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Juni 2014VV 1036Aufsuchende Jugendhilfe in BerkersheimAnfrage
- 8. September 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1162Aufsuchende Jugendhilfe in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme