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Verkehrsanbindung für das sogenannten „Schulprovisorium“ Westhausen

Vorlagentyp: OFSPD
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Begründung

sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen:

  1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt.
  2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden.
  3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen.
  4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen.
  5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern.
  6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird.
  7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2016, OF 612/7

Betreff: Verkehrsanbindung für das sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen:

  1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt.
  2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden.
  3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen.
  4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen.
  5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern.
  6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird.
  7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Januar 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 50 · 19.01.2016
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage OF 612/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 51 · 16.02.2016
TO I, TOP 7
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 612/7 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung