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Haushalt 2017 Produkt 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.15: Sportstätten und Sportstättenvergabe 5.007474 Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze…

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Haushalt 2017 Produkt 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.15: Sportstätten und Sportstättenvergabe 5.007474 Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - Prioritäre Berücks

Vorlagentyp: OFSPD
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kultur verfolgen

Begründung

Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.15: Sportstätten und Sportstättenvergabe 5.007474 Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - Prioritäre Berücksichtigung der Bezirkssportanlage Harheim Im Laufe der Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 werden 27 Mio. Euro in das Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze investiert. Im Hinblick auf den Planungsaufwand und die Umsetzung mit den personellen Kapazitäten können 6 - 7 Plätze pro Jahr umgebaut oder neu gebaut werden. Daher wird darum gebeten, den Umbau des Tennenplatz in Harheim prioritär zu behandeln und nicht erst am Ende der Legislaturperiode 2021 zu berücksichtigen, sondern spätestens 2018 den Umbau vorzunehmen. Begründung: Die SG Harheim ist ein Sportverein mit einer großen Jugendabteilung, die über die letzten Jahre auch aufgrund der Neubaugebiete im Stadtteil kontinuierlich gewachsen ist und verfügt über einen Rasenplatz, ein Kleinfeldspielfeld (Rasen) und einen Tennenplatz. Vor allem in den Wintermonaten besteht Trainingsmöglichkeit nur auf dem Tennenplatz und Punktspiele können, nur auf Asche durchgeführt werden. Aufgrund der Vielzahl von Jugendgruppen die dann alle, wenn überhaupt, nur einen Trainingsplatz zur Verfügung haben ist eine Koordination schwierig bzw. überhaupt nicht möglich, was bedeutet, dass Training und / oder Spiele ausfallen müssen. Die Ausstattung der Sportanlage ist derzeit ein Ausschlusskriterium bei der Vergabe von großen Turnieren oder Pokalspielen. Hinzu kommt, dass in den umliegenden Stadtteilen bereits Kunstrasenplätze existieren und Harheim trotz des Status "Bezirkssportanlage" nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus Der Magistrat möge berücksichtigen, dass die Bezirkssportanlage Harheim bereits seit 2005 durch kontinuierliche Bemühungen des Ortsbeirates (Anträge, Besichtigungen der Anlage mit dem Sportamt und dem Dezernat) die Umwandlung vorantreibt, was bislang nicht von Erfolg gekrönt war.

Inhalt

Antrag vom 27.02.2017, OF 61/14

Betreff: Haushalt 2017 Produkt 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.15: Sportstätten und Sportstättenvergabe 5.007474 Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - Prioritäre Berücksichtigung der Bezirkssportanlage Harheim Im Laufe der Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 werden 27 Mio. Euro in das Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze investiert. Im Hinblick auf den Planungsaufwand und die Umsetzung mit den personellen Kapazitäten können 6 - 7 Plätze pro Jahr umgebaut oder neu gebaut werden. Daher wird darum gebeten, den Umbau des Tennenplatz in Harheim prioritär zu behandeln und nicht erst am Ende der Legislaturperiode 2021 zu berücksichtigen, sondern spätestens 2018 den Umbau vorzunehmen.

Begründung: Die SG Harheim ist ein Sportverein mit einer großen Jugendabteilung, die über die letzten Jahre auch aufgrund der Neubaugebiete im Stadtteil kontinuierlich gewachsen ist und verfügt über einen Rasenplatz, ein Kleinfeldspielfeld (Rasen) und einen Tennenplatz. Vor allem in den Wintermonaten besteht Trainingsmöglichkeit nur auf dem Tennenplatz und Punktspiele können, nur auf Asche durchgeführt werden. Aufgrund der Vielzahl von Jugendgruppen die dann alle, wenn überhaupt, nur einen Trainingsplatz zur Verfügung haben ist eine Koordination schwierig bzw. überhaupt nicht möglich, was bedeutet, dass Training und / oder Spiele ausfallen müssen. Die Ausstattung der Sportanlage ist derzeit ein Ausschlusskriterium bei der Vergabe von großen Turnieren oder Pokalspielen. Hinzu kommt, dass in den umliegenden Stadtteilen bereits Kunstrasenplätze existieren und Harheim trotz des Status "Bezirkssportanlage" nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus Der Magistrat möge berücksichtigen, dass die Bezirkssportanlage Harheim bereits seit 2005 durch kontinuierliche Bemühungen des Ortsbeirates (Anträge, Besichtigungen der Anlage mit dem Sportamt und dem Dezernat) die Umwandlung vorantreibt, was bislang nicht von Erfolg gekrönt war.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2017Sie sind hier
    OFOF 61/14Haushalt 2017 Produkt 21: Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.15: Sportstätten und Sportstättenvergabe 5.007474 Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - Prioritäre Berücks
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. März 2017EAEA 61Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - prioritäre Berücksichtigung der Bezirkssportanlage HarheimEtatanregung
  3. 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1403Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz - prioritäre Berücksichtigung der Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 10 · 13.03.2017
TO I, TOP 14
Angenommen
Etatanregung EA 61 2017 Die Vorlage OF 61/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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