Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Inhalt
Antrag vom 22.07.2019, OF 608/11
Betreff: Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen.
Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2018BB 222Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-HalleMagistratsbericht
- 3. Dezember 2018EAEA 298Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachEtatanregung
- 27. Mai 2019BB 202Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegenMagistratsbericht
- 14. Juni 2019STST 1141Sporthalle SeckbachStellungnahme
- 22. Juli 2019Sie sind hierOFOF 608/11Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 16. September 2019OAOA 461Planung einer multifunktionalen Drei-Felder-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“Anregung
- 8. Januar 2020OFOF 681/11Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 20. Januar 2020EAEA 78Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachEtatanregung
- 19. Juni 2020STST 1195Sporthalle SeckbachStellungnahme
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 100 WochenBB 306Planung einer multifunktionalen Drei-Felder-Halle im geplanten Quartier „Nördlich FriedrichEbertSchule“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme