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Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“

Vorlagentyp: OFSPDFDP
100 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.

Inhalt

Antrag vom 22.07.2019, OF 608/11

Betreff: Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" Vorgang: B 202/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des geplanten Quartiers "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Drei-Feld-Halle mit angeschlossenem Vereinszentrum für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu planen. Es ist eine ausreichend große Fläche in den Planungen des Quartiers zu berücksichtigen.

Begründung: Aufgrund der hohen Auslastung der Drei-Feld-Hallen im Frankfurter Osten sowie dem weiteren Wachstum der Bevölkerung durch das geplante Neubaugebiet, werden weitere Flächen für die Vereinsnutzung und die Ausübung von Hallensportarten dringend benötigt. Entgegen der Annahme des Magistrats (B202 2019) weist der Ortsbeirat die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes nicht zurück. Die vom Magistrat genannte B 222 aus 2018 sieht die Planung eines Hallenstandortes erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die planerische Sicherstellung eines Hallensandortes muss jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2018BB 222Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-HalleMagistratsbericht
  2. 3. Dezember 2018EAEA 298Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachEtatanregung
  3. 27. Mai 2019BB 202Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegenMagistratsbericht
  4. 14. Juni 2019STST 1141Sporthalle SeckbachStellungnahme
  5. 22. Juli 2019Sie sind hier
    OFOF 608/11Planung einer multifunktionalen Drei-Feld-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“
    Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP
  6. 16. September 2019OAOA 461Planung einer multifunktionalen Drei-Felder-Halle im geplanten Quartier „Nördlich Friedrich-Ebert-Schule“Anregung
  7. 8. Januar 2020OFOF 681/11Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
  8. 20. Januar 2020EAEA 78Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Sporthalle SeckbachEtatanregung
  9. 19. Juni 2020STST 1195Sporthalle SeckbachStellungnahme
  10. 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 100 WochenBB 306Planung einer multifunktionalen Drei-Felder-Halle im geplanten Quartier „Nördlich FriedrichEbertSchule“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 34 · 16.09.2019
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung OA 461 2019 Die Vorlage OF 608/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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