Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheimer Unterfeld
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Schwanheimer Unterfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung des Bebauungsplans entsprechend der Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim vorzunehmen und wenn er dies als nicht möglich ansieht, eine ausführliche und für Laien nachvollziehbare Begründung der naturschutzfachlichen Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Schwanheimer Düne zu liefern. Begründung: Es ist anhand der Vorlage nicht nachvollziehbar, weshalb der Stellungnahme Nr. 6 nicht gefolgt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2018, OF 605/6
Betreff: Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheimer Unterfeld
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung des Bebauungsplans entsprechend der Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins Schwanheim vorzunehmen und wenn er dies als nicht möglich ansieht, eine ausführliche und für Laien nachvollziehbare Begründung der naturschutzfachlichen Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Schwanheimer Düne zu liefern.
Begründung: Es ist anhand der Vorlage nicht nachvollziehbar, weshalb der Stellungnahme Nr. 6 nicht gefolgt werden kann.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 20 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2018MM 20Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheim, südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 2. Februar 2018Sie sind hierOFOF 605/6Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheimer UnterfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen SPD, LINKE., BFF und REP (= Annahme)