Projekthindernis Gefahrguthalle?
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren 1. inwiefern durch die aktuelle Rechtsprechung die Gefahrguthalle im Osthafen (Unterhafen) zu Problemen beim Bau des Hafenparks führt und was der Magistrat ggf. zur Behebung unternimmt, und 2. ob weitere Projekte und Flächen im Ortsbezirk durch die veränderte Rechtslage beeinträchtigt werden oder in absehbarer Zeit beeinträchtigt werden könnten. Begründung: In den vergangenen Wochen waren in den Medien Berichte zu finden, dass durch ein aktuelles Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs die Seveso II-Richtlinie in wesentlich mehr Fällen als bisher angenommen berücksichtigt werden muss. Als Beispiel wurde dabei auch der Hafenpark sowie das geplante Einkaufszentrum auf dem Honsell-Dreieck genannt. Der Ortsbeirat möchte über die Konsequenzen daraus informiert werden.