Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz
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Flugplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55 geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich sollen zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils 1 Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u.a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat 12 ist hiervon zu unterrichten.
Inhalt
Antrag vom 03.09.2018, OF 582/10
Betreff: Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je 1 Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. v. und der SFG (Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH) sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55 geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich sollen zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils 1 Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird.
Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u.a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppel-Schließung zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat 12 ist hiervon zu unterrichten.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2018Sie sind hierOFOF 582/10Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten FlugplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018OMOM 3724Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten FlugplatzDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 32Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten FlugplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme