Beschilderung des Weges vom Gravensteiner-Platz in Richtung Friedberger Warte
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Gravensteiner-Platz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen14.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-MailBegründung
Gravensteiner-Platz in Richtung Friedberger Warte Am parallel zur Straßenbahnlinie 18 verlaufenden Weg sorgen, wie auf dem folgenden Foto erkennbar, die Schilder "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen Nr. 240), und "Beginn einer Tempo-30-Zone" (Verkehrszeichen 274.1) für Ratlosigkeit bei Verkehrsteilnehmern. . Laut § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung sind seit 01.02.2001 in Tempo-30-Zonen benutzungspflichtige Radwege, wie im folgenden Bild ersichtlich, verboten. Foto: Auf Höhe der Endhaltestelle der Linie 18 am Gravensteiner Platz Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen, den Magistrat aufzufordern, die zuständigen Stellen mit einer Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung der Beschilderung aufzufordern. Begründung: In der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats (ST 977) vom 28.05.2018 wird berichtet, dass geplant ist, den Gravensteiner Platz durch feststehende Poller zu umschließen. Somit ist es fraglich, welche Fahrzeuge nach Abschluss dieser Maßnahme den genannten Weg überhaupt befahren sollen.
Inhalt
Antrag vom 23.07.2018, OF 566/10
Betreff: Beschilderung des Weges vom Gravensteiner-Platz in Richtung Friedberger Warte Am parallel zur Straßenbahnlinie 18 verlaufenden Weg sorgen, wie auf dem folgenden Foto erkennbar, die Schilder "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen Nr. 240), und "Beginn einer Tempo-30-Zone" (Verkehrszeichen 274.1) für Ratlosigkeit bei Verkehrsteilnehmern. . Laut § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung sind seit 01.02.2001 in Tempo-30-Zonen benutzungspflichtige Radwege, wie im folgenden Bild ersichtlich, verboten. Foto: Auf Höhe der Endhaltestelle der Linie 18 am Gravensteiner Platz Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen, den Magistrat aufzufordern, die zuständigen Stellen mit einer Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung der Beschilderung aufzufordern.
Begründung: In der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats (ST 977) vom 28.05.2018 wird berichtet, dass geplant ist, den Gravensteiner Platz durch feststehende Poller zu umschließen. Somit ist es fraglich, welche Fahrzeuge nach Abschluss dieser Maßnahme den genannten Weg überhaupt befahren sollen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juli 2018 brachte BFF im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.