Beleuchtung Weihnachtsbaum Praunheimer Kreisel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt die Erstattung der Kosten in Höhe von EUR 261,91 für die Beleuchtung des Weihnachtsbaums am Praunheimer Kreisel an den Vereinsring Praunheim. Dies geschieht, da die Ausgaben bereits im Dezember 2020 angefallen sind und die Rechnungen vorliegen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vereinsring Praunheim hat die Beleuchtung und das Schmücken (Lichterkette, Strom) für den Weihnachtsbaum am Praunheimer Kreisel im Dezember 2020 organisiert und übernommen. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von EUR 261,91 entstanden. Die Rechnungen hierfür liegen vor. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ortsbeirat, dass dem Vereinsring Praunheim die Kosten in Höhe von EUR 261,91 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet werden.
Begründung
Kreisel Der Vereinsring Praunheim hat die Beleuchtung und das Schmücken (Lichterkette, Strom) für den Weihnachtsbaum am Praunheimer Kreisel im Dezember 2020 organisiert und übernommen. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von EUR 261,91entstanden. Die Rechnungen hierfür liegen vor. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ortsbeirat, dass dem Vereinsring Praunheim die Kosten in Höhe von EUR 261,91 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021Sie sind hierOFOF 564/7Beleuchtung Weihnachtsbaum Praunheimer KreiselOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
- 23. Februar 2021OIBOIB 521Beleuchtung Weihnachtsbaum Praunheimer KreiselBudget-Initiative
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 2711Beleuchtung Weihnachtsbaum Preunheinmer KreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme