Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone
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Prämäckerweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohne26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Prämäckerweg per E-MailBegründung
Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat zu bitten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgänger/innen Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: - Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen. - Die Fußgänger/innen sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. - Die Höchstgeschwindigkeit soll 20 km/h betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit. - Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. - Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. - Kommunikationsfördernde Möblierungselemente könnten den gemeinsamen Aufenthalt unterstützen. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw, erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2011, OF 56/10
Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat zu bitten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgänger/innen Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: - Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen. - Die Fußgänger/innen sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. - Die Höchstgeschwindigkeit soll 20 km/h betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit. - Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. - Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. - Kommunikationsfördernde Möblierungselemente könnten den gemeinsamen Aufenthalt unterstützen.
Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw, erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2011Sie sind hierOFOF 56/10Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von BegegnungszoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2011OMOM 218Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von BegegnungszoneDirektanregung
- 13. Januar 2012STST 96Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von BegegnungszoneStellungnahme
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 884Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von BegegnungszoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)