Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

U3-Betreuung

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, welche Versorgungsquote in Bezug auf die U3 Betreuung und dem ab

  1. August 2013 gegebenen Rechtsanspruch im Frankfurter Westen bzw. in ganz Frankfurt voraussichtlich realistisch erreicht werden kann und mit welcher Angebotslücke zu diesem Zeitpunkt derzeit gerechnet wird und ab wann voraussichtlich die prognostizierte Angebotslücke geschlossen werden kann. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, die Transparenz im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kinderbetreuung zu verbessern, und insbesondere auch den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher frühzeitig über Planungen und mögliche Standorte im Ortsbezirk zu informieren. Begründung: Immer wieder ist der öffentlichen Diskussion zu entnehmen, dass das Ziel einer U3 Betreuung von 37% ab dem Jahr 2013 nicht von allen Kommunen erreicht werden kann. Darüber hinaus dürfte in einer Großstadt, wie Frankfurt am Main, die bundesweit angepeilte Versorgungsquote von 37 % die Nachfrage nach einer U3 Betreuung nicht decken. Für die Eltern ist jedoch von großer Bedeutung, dass sie frühzeitig Planungssicherheit bekommen, damit sie wissen, wann sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. Für den Ortsbeirat ist es wichtig schon frühzeitig über mögliche Standorte oder auch Planungen bzgl. Kindertageseinrichtungen informiert zu werden, da der Ortsbeirate über die nötige Nähe zu den Bürgern verfügt, so dass Planungsprozesse möglicherweise beschleunigt werden können und ggf. eine höhere Akzeptanz bei Bürgern geschaffen werden kann.

Inhalt

Antrag vom 08.11.2012, OF 558/6

Betreff: U3-Betreuung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, welche Versorgungsquote in Bezug auf die U3 Betreuung und dem ab

  1. August 2013 gegebenen Rechtsanspruch im Frankfurter Westen bzw. in ganz Frankfurt voraussichtlich realistisch erreicht werden kann und mit welcher Angebotslücke zu diesem Zeitpunkt derzeit gerechnet wird und ab wann voraussichtlich die prognostizierte Angebotslücke geschlossen werden kann. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, die Transparenz im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kinderbetreuung zu verbessern, und insbesondere auch den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher frühzeitig über Planungen und mögliche Standorte im Ortsbezirk zu informieren. Begründung: Immer wieder ist der öffentlichen Diskussion zu entnehmen, dass das Ziel einer U3 Betreuung von 37% ab dem Jahr 2013 nicht von allen Kommunen erreicht werden kann. Darüber hinaus dürfte in einer Großstadt, wie Frankfurt am Main, die bundesweit angepeilte Versorgungsquote von 37 % die Nachfrage nach einer U3 Betreuung nicht decken. Für die Eltern ist jedoch von großer Bedeutung, dass sie frühzeitig Planungssicherheit bekommen, damit sie wissen, wann sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. Für den Ortsbeirat ist es wichtig schon frühzeitig über mögliche Standorte oder auch Planungen bzgl. Kindertageseinrichtungen informiert zu werden, da der Ortsbeirate über die nötige Nähe zu den Bürgern verfügt, so dass Planungsprozesse möglicherweise beschleunigt werden können und ggf. eine höhere Akzeptanz bei Bürgern geschaffen werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2012Sie sind hier
    OFOF 558/6U3-Betreuung
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2012OAOA 290U.3-BetreuungAnregung
  3. 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 206U 3-BetreuungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 16 · 27.11.2012
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung OA 290 2012 Die Vorlage OF 558/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen