Übertriebenes absolutes Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße vor der Kreuzung Röderichstraße beseitigen
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linksseitig der Alexanderstraße vor der Kreuzung Röderichstraße beseitigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße ab Bushaltestelle bis zur Kreuzung Röderichstraße in dieser übertriebenen Form entweder ganz zu beseitigen oder abzumildern. Begründung: Es ist unbestritten, dass die Busse von der Haltestelle Antonius-Kirche ungehindert weiterfahren können. Dies rechtfertigt jedoch nicht, auf der linken Seite auf einer Länge von 60 Metern ( ca. 8 Parkplätze) ein absolutes Halteverbot einzurichten. Selbst wenn dort ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse parkt, ist die Straße immer noch gut 5 Meter breit. Das sollte auch den Bussen der VGF reichen. Bei der Alexanderstraße handelt es sich besonders an dieser Stelle in erster Linie um ein Wohngebiet mit einer großen Kirchengemeinde und einem Kindergarten. Sowohl die Anwohner als auch die Besucher der Kirche und der Kirchengemeindeeinrichtungen sind auf Parkmöglichkeiten angewiesen. Bei allem Verständnis für "Vorfahrt für den ÖPNV". An dieser Stelle wird deutlich zu Lasten der Anwohner übertrieben. Dies trägt sicher nicht zu einem besseren Verständnis zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmen bei.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2015, OF 541/7
Betreff: Übertriebenes absolutes Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße vor der Kreuzung Röderichstraße beseitigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot linksseitig der Alexanderstraße ab Bushaltestelle bis zur Kreuzung Röderichstraße in dieser übertriebenen Form entweder ganz zu beseitigen oder abzumildern.
Begründung: Es ist unbestritten, dass die Busse von der Haltestelle Antonius-Kirche ungehindert weiterfahren können. Dies rechtfertigt jedoch nicht, auf der linken Seite auf einer Länge von 60 Metern ( ca. 8 Parkplätze) ein absolutes Halteverbot einzurichten. Selbst wenn dort ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse parkt, ist die Straße immer noch gut 5 Meter breit. Das sollte auch den Bussen der VGF reichen. Bei der Alexanderstraße handelt es sich besonders an dieser Stelle in erster Linie um ein Wohngebiet mit einer großen Kirchengemeinde und einem Kindergarten. Sowohl die Anwohner als auch die Besucher der Kirche und der Kirchengemeindeeinrichtungen sind auf Parkmöglichkeiten angewiesen. Bei allem Verständnis für "Vorfahrt für den ÖPNV". An dieser Stelle wird deutlich zu Lasten der Anwohner übertrieben. Dies trägt sicher nicht zu einem besseren Verständnis zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmen bei.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.