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Vermieterfreundlichen Mietspiegel überarbeiten!

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

überarbeiten! Der Ortsbeirat lehnt die B204 wegen inhaltlicher Mängel ab und bittet den Magistrat den Mietspiegel 2011 im Vergleich zum Mietspiegel 2008 in folgenden Punkten zu überarbeiten: - Überprüfung der Einstufung der Bauartklassen, insbesondere die Bauartklasse 1969 bis 1994 wird erheblich höher eingestuft, was zu extremen Mieterhöhungen führen kann - ohne gleichzeitige Verbesserung des Wohnungsangebotes - Die "energetische Komponente" ist auf energetische Ertüchtigung durch Wärme-schutzverglasung (+ 0,19 Euro/m2) oder Wärmeschutzverglasung plus neuem Heizkessel nach 1995 (+ 0,44 Euro/m2) reduziert. Beides trifft auf sehr viele Objekte zu und bedeutet definitiv keinen außergewöhnlichen Standard. - das Vorhandensein von Balkon/Loggia (+ 0,30/m2), Terrasse/Dachterrasse (+ 0,41/m2) und Rollläden (+ 0,12/m2) sind Merkmale die ebenfalls in vielen Mietobjekten vorhan-den und nicht dem Luxusbereich zuzurechnen sind. Unabhängig vom baulichen Zu-stand kann neuerdings ein Zuschlag fällig werden. - die Abschläge für unattraktive Merkmale wie ungünstiger Wohnungszuschnitt oder mangelnde Sanitärausstattung sind geringer geworden Begründung: Im Vergleich zum Mietspiegel 2008 fallen einige grundlegende Veränderungen auf, die jeweils für sich schon zu beträchtlichen Mieterhöhungen Anlass geben können. In vielen Fällen werden jedoch mehrere Erhöhungsgründe auf ein einzelnes Mietobjekt zutreffen, wodurch sich über die nächsten Jahre deutliche Mietsteigerungen ergeben werden. Mietspiegel werden als Instrument zur Einschränkung unkontrollierter Mieterhöhungs-forderungen begrüßt. In der nun vorgelegten Form wird er jedoch Anlass für teilweise drastische Mieterhöhungen bieten. Es lässt sich unschwer erkennen, dass bei konsequenter Anwendung des Mietspiegels für eine große Zahl von Mieterinnen und Mietern im Ortsbezirk 5 erhebliche Mieterhöhungsforde-rungen ins Haus stehen können. Der Mietspiegel lässt sich als vermieterfreundlich bezeichnen und begünstigt die teureren Objekte. Er trägt in der vorgelegten Form zur Verschärfung der Konflikte im Frankfurter Wohnungsmarkt bei.

Inhalt

Antrag vom 05.08.2011, OF 54/5

Betreff: Vermieterfreundlichen Mietspiegel überarbeiten! Der Ortsbeirat lehnt die B204 wegen inhaltlicher Mängel ab und bittet den Magistrat den Mietspiegel 2011 im Vergleich zum Mietspiegel 2008 in folgenden Punkten zu überarbeiten: - Überprüfung der Einstufung der Bauartklassen, insbesondere die Bauartklasse 1969 bis 1994 wird erheblich höher eingestuft, was zu extremen Mieterhöhungen führen kann - ohne gleichzeitige Verbesserung des Wohnungsangebotes - Die "energetische Komponente" ist auf energetische Ertüchtigung durch Wärme-schutzverglasung (+ 0,19 Euro/m2) oder Wärmeschutzverglasung plus neuem Heizkessel nach 1995 (+ 0,44 Euro/m2) reduziert. Beides trifft auf sehr viele Objekte zu und bedeutet definitiv keinen außergewöhnlichen Standard. - das Vorhandensein von Balkon/Loggia (+ 0,30/m2), Terrasse/Dachterrasse (+ 0,41/m2) und Rollläden (+ 0,12/m2) sind Merkmale die ebenfalls in vielen Mietobjekten vorhan-den und nicht dem Luxusbereich zuzurechnen sind. Unabhängig vom baulichen Zu-stand kann neuerdings ein Zuschlag fällig werden. - die Abschläge für unattraktive Merkmale wie ungünstiger Wohnungszuschnitt oder mangelnde Sanitärausstattung sind geringer geworden

Begründung: Im Vergleich zum Mietspiegel 2008 fallen einige grundlegende Veränderungen auf, die jeweils für sich schon zu beträchtlichen Mieterhöhungen Anlass geben können. In vielen Fällen werden jedoch mehrere Erhöhungsgründe auf ein einzelnes Mietobjekt zutreffen, wodurch sich über die nächsten Jahre deutliche Mietsteigerungen ergeben werden. Mietspiegel werden als Instrument zur Einschränkung unkontrollierter Mieterhöhungs-forderungen begrüßt. In der nun vorgelegten Form wird er jedoch Anlass für teilweise drastische Mieterhöhungen bieten. Es lässt sich unschwer erkennen, dass bei konsequenter Anwendung des Mietspiegels für eine große Zahl von Mieterinnen und Mietern im Ortsbezirk 5 erhebliche Mieterhöhungsforde-rungen ins Haus stehen können. Der Mietspiegel lässt sich als vermieterfreundlich bezeichnen und begünstigt die teureren Objekte. Er trägt in der vorgelegten Form zur Verschärfung der Konflikte im Frankfurter Wohnungsmarkt bei.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 204 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2011BB 204Mietspiegel Frankfurt am Main 2010 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2010 Energieeffizienz im MietspiegelMagistratsbericht
  2. 5. August 2011Sie sind hier
    OFOF 54/5Vermieterfreundlichen Mietspiegel überarbeiten!
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 3 · 19.08.2011
TO I, TOP 14
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 54/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme)

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