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Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

Vorlagentyp: OFfwf
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

  1. Die Weiterführung der U7 bis zum Schwimmbad ist überflüssig, weil die Ringbusverbindung mit der Buslinie zwischen Bergen und dem Hessencenter/Volkshaus Enkheim ohnehin beibehalten und mit dem Neubaugebiet Leuchte auch über die verlängerte Leuchte erweitert werden muß, um die Neubürger an die Infrastruktur von Bergen-Enkheim, z.B. Meldeamt, Schulen, Stadthalle, OBR-Geschäftsstelle, Ärzte, etc. anzubinden. Eine doppelte, extrem teure Erschließung ist auch in Anbetracht der zu erwartenden, nur saisonal ansteigenden Passagierzahlen nicht zu verantworten. Schwimmbadbesuchern ist es durchaus zuzumuten, am Volkshaus in den Bus umzusteigen. Zudem würde eine Endhaltestelle der U7 am Riedbad dazu führen, dass der gesamte Schleich-Park- und Suchverkehr der Pendler, die in den ÖPNV umsteigen, sich noch massiver jeden Morgen und Abend in den Wohngebieten von Bergen-Enkheim abspielt. Das ist neben der dann durch die U-Bahn-Gleise zu befürchtenden Spaltung von Enkheim à la Eckenheimer Landstraße absolut unnötig und nicht zu verantworten. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich mit einer Endhaltestelle am Rande des unbeleuchteten Naturschutzgebietes und sehr lockerer Bebauung ein rechtsunsicherer Raum bildet, da hier in verkehrsarmen Zeiten jegliche soziale Kontrolle durch Passenten fehlt. Auch das ist unnötig.
  2. Ein Kreisverkehr, der das Wohngebiet Enkheim ohne weitere Verkehrslenkung an die Vilbeler Landstraße und die Borsigallee anschließt, würde zu sehr viel mehr Durchgangsverkehr in ganz Bergen-Enkheim führen, denn Bergen-Enkheim fehlt eine Umgehung nach Nordosten, die den Durchgangsverkehr aus dem Ortskern heraushält. In Enkheim ist ein Anschluß direkt nach Osten oder Nordosten nicht möglich, weil der Ostrand von Bergen-Enkheim durch Landschafts- und Naturschutzgebiete und den Enkheimer Wald abgeschlossen ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muß über nur drei Wohnstraßen (Leuchte, Barbarossastraße, Riedstraße) auf die Vilbeler Landstraße zurück oder durch die Nadelöhre Röhrborngasse oder Alt-Enkheim/Neuer Weg auf die ebenfalls hoch belastete Marktstraße nach Bergen. Anwohner können heute ohne Schwierigkeiten aus der Leuchte herausfahren und mit einem kleinen Schlenker in die Leuchte hineinfahren. Ein Schild, dass den Durchgangs-Schwerlastverkehr aus der Leuchte heraushält, ist vom Magistrat bereits zugesagt worden, weil immer wieder Schwerlastfahrzeuge in der Röhrborngasse steckenbleiben. Auch das Neubaugebiet würde mit der vorhandenen Erschließung auskommen – mit evtl. ein paar Engpässen während der Bauphase. Es ist deshalb zu prüfen, wie der ganz erhebliche Durchgangsverkehr von den überört-lichen Verkehrsstraßen Vilbeler Landstraße und Borsigallee aus Bergen-Enkheim herausgehalten werden kann und ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den Abfluß des Durchgangsverkehrs nach Norden und Osten unter Umgehung von Bergen-Enkheim regelt.

Inhalt

Antrag vom 26.10.2009, OF 532/16

Betreff:

Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße

Der Ortsbeirat wolle beschließen

Der B 789 wird abgelehnt, und

die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

den Beschluß § 1834 vom 3.5.2007 zurückzunehmen und

den Magistrat zu beauftragen

1. die Weiterführung der U 7 bis zum Riedbad nicht weiter zu verfolgen und die

Untersuchungen und Planungen dazu einzustellen und

2. vor Weiterverfolgung der Kreisverkehrpläne Borsigallee/Leuchte/Triebstraße/

Vilbeler Landstraße eine Untersuchung vorzulegen, wie der ganz erhebliche Durchgangsverkehr von der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee aus

dem reinen Wohngebiet Leuchte und infolge den Wohnstraßen Barbarossa-straße, Riedstraße, Fritz-Schubert-Ring/Röhrborngasse und der Marktstraße in Bergen herausgehalten werden kann, wenn die Leuchte direkt in die Borsigallee geöffnet wird.

Begründung:

  1. Die Weiterführung der U7 bis zum Schwimmbad ist überflüssig, weil die Ringbusverbindung mit der Buslinie zwischen Bergen und dem Hessencenter/Volkshaus Enkheim ohnehin beibehalten und mit dem Neubaugebiet Leuchte auch über die verlängerte Leuchte erweitert werden muß, um die Neubürger an die Infrastruktur von Bergen-Enkheim, z.B. Meldeamt, Schulen, Stadthalle, OBR-Geschäftsstelle, Ärzte, etc. anzubinden. Eine doppelte, extrem teure Erschließung ist auch in Anbetracht der zu erwartenden, nur saisonal ansteigenden Passagierzahlen nicht zu verantworten. Schwimmbadbesuchern ist es durchaus zuzumuten, am Volkshaus in den Bus umzusteigen. Zudem würde eine Endhaltestelle der U7 am Riedbad dazu führen, dass der gesamte Schleich-Park- und Suchverkehr der Pendler, die in den ÖPNV umsteigen, sich noch massiver jeden Morgen und Abend in den Wohngebieten von Bergen-Enkheim abspielt. Das ist neben der dann durch die U-Bahn-Gleise zu befürchtenden Spaltung von Enkheim à la Eckenheimer Landstraße absolut unnötig und nicht zu verantworten. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich mit einer Endhaltestelle am Rande des unbeleuchteten Naturschutzgebietes und sehr lockerer Bebauung ein rechtsunsicherer Raum bildet, da hier in verkehrsarmen Zeiten jegliche soziale Kontrolle durch Passenten fehlt. Auch das ist unnötig.
  2. Ein Kreisverkehr, der das Wohngebiet Enkheim ohne weitere Verkehrslenkung an die Vilbeler Landstraße und die Borsigallee anschließt, würde zu sehr viel mehr Durchgangsverkehr in ganz Bergen-Enkheim führen, denn Bergen-Enkheim fehlt eine Umgehung nach Nordosten, die den Durchgangsverkehr aus dem Ortskern heraushält. In Enkheim ist ein Anschluß direkt nach Osten oder Nordosten nicht möglich, weil der Ostrand von Bergen-Enkheim durch Landschafts- und Naturschutzgebiete und den Enkheimer Wald abgeschlossen ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muß über nur drei Wohnstraßen (Leuchte, Barbarossastraße, Riedstraße) auf die Vilbeler Landstraße zurück oder durch die Nadelöhre Röhrborngasse oder Alt-Enkheim/Neuer Weg auf die ebenfalls hoch belastete Marktstraße nach Bergen. Anwohner können heute ohne Schwierigkeiten aus der Leuchte herausfahren und mit einem kleinen Schlenker in die Leuchte hineinfahren. Ein Schild, dass den Durchgangs-Schwerlastverkehr aus der Leuchte heraushält, ist vom Magistrat bereits zugesagt worden, weil immer wieder Schwerlastfahrzeuge in der Röhrborngasse steckenbleiben. Auch das Neubaugebiet würde mit der vorhandenen Erschließung auskommen – mit evtl. ein paar Engpässen während der Bauphase. Es ist deshalb zu prüfen, wie der ganz erhebliche Durchgangsverkehr von den überört-lichen Verkehrsstraßen Vilbeler Landstraße und Borsigallee aus Bergen-Enkheim herausgehalten werden kann und ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den Abfluß des Durchgangsverkehrs nach Norden und Osten unter Umgehung von Bergen-Enkheim regelt. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 789 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2009BB 789Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und TriebstraßeMagistratsbericht
  2. 26. Oktober 2009Sie sind hier
    OFOF 532/16Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
    Ortsbeiratsantrag · fwf

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 36 · 27.10.2009
TO I, TOP 23
Zurückgezogen
1. Die Vorlage B 789 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 532/16 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneWBEFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, WBE und FDP gegen fwf (= Zurückweisung)

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