Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der Bombensprengung
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die schnelle Entfernung eines Sandhaufens auf dem Glauburgplatz, der nach einer Bombensprengung zurückgeblieben ist. Dies ist notwendig, um den Platz wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen und um mögliche Gefahren durch Bombensplitter zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Glauburgplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich für die Entfernung des riesigen Sandhaufens zu sorgen, der nach der Bombensprengung am 19.05.2021 auf dem Glauburgplatz zurückgeblieben ist, und anschließend den Glauburgplatz unverzüglich wieder in seinem ursprünglichen Zustand herzustellen. Die Entfernung des Sandhaufens und Wiederherstellung des Glauburgplatzes sind ggf. im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen, ohne im Vorfeld alle bestehenden Verantwortlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen von Bund, Land, Kommune und Bauherr im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geklärt zu haben. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat dazu umgehend einen Termin für die Entfernung des Sandhaufens mitzuteilen. Die schnellstmögliche Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz ist nicht nur deshalb geboten, damit der beliebte und hochfrequentierte Platz wieder zum Spielen, zur Erholung und für Veranstaltungen genutzt werden kann, sondern auch deshalb, weil der Sand ggf. Bombensplitter oder sonstige gefährliche Rückstände aus der Sprengung enthält, die auf einem Spielplatz in der direkten Nähe von Kindern absolut nichts verloren haben. Wie das tägliche Beispiel zeigt, nützt die Einzäunung des Sandhaufens wenig, er wird trotzdem immer wieder von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen bestiegen, um sich die Baustelle von oben anzuschauen (was doppelt gefährlich ist, da neben dem Sandhaufen derzeit ein tiefes Bauloch existiert).
Begründung
Glauburgplatz nach der Bombensprengung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich für die Entfernung des riesigen Sandhaufens zu sorgen, der nach der Bombensprengung am 19.05.2021 auf dem Glauburgplatz zurückgeblieben ist, und anschließend den Glauburgplatz unverzüglich wieder in seinem ursprünglichen Zustand herzustellen. Die Entfernung des Sandhaufens und Wiederherstellung des Glauburgplatzes sind ggf. im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen, ohne im Vorfeld alle bestehenden Verantwortlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen von Bund, Land, Kommune und Bauherr im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geklärt zu haben. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat dazu umgehend einen Termin für die Entfernung des Sandhaufens mitzuteilen. Die schnellstmögliche Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz ist nicht nur deshalb geboten, damit der beliebte und hochfrequentierte Platz wieder zum Spielen, zur Erholung und für Veranstaltungen genutzt werden kann, sondern auch deshalb, weil der Sand ggf. Bombensplitter oder sonstige gefährliche Rückstände aus der Sprengung enthält, die auf einem Spielplatz in der direkten Nähe von Kindern absolut nichts verloren haben. Wie das tägliche Beispiel zeigt, nützt die Einzäunung des Sandhaufens wenig, er wird trotzdem immer wieder von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen bestiegen, um sich die Baustelle von oben anzuschauen (was doppelt gefährlich ist, da neben dem Sandhaufen derzeit ein tiefes Bauloch existiert).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2021Sie sind hierOFOF 53/3Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der BombensprengungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juni 2021OMOM 276Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der BombensprengungDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1718Entfernung des Sandhaufens auf dem Glauburgplatz nach der BombensprengungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL