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Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden

Vorlagentyp: OFSPD
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die in der M 107 beschriebenen, unstrittigen Leistungssteigerungen beim Linienbusverkehr der Stadt Frankfurt werden zu Lasten der Beschäftigten bei der VGF erzielt. Durch tiefe Einschnitte bei der Entgeltstruktur und den sozialen Leistungen, die bei einer Privatisierung zu erwarten sind, lassen sich leicht Überschüsse erzielen, die für solche Verbesserungen im Angebot eingesetzt werden können. Dabei kann und darf aber nicht billigend in Kauf genommen werden, dass Busfahrer anschliessend u.U. Transferleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen müssen. Die schwarz-grüne Mehrheit im Römer aber treibt die neoliberale Privatisierungswelle im Öffentlichen Dienst weiter voran. Dabei hatte die Frau Oberbürgermeisterin noch vor ihrer Wahl versprochen, die VGF in den Händen und in den Tarifen der Stadt Frankfurt zu belassen. Aber, wie heißt es in der Politik öfters: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“ Zu denken gibt es, dass wegen fälliger Ausschreibungsfristen ein solch wichtiges Vorhaben nicht im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der gewählten Gremien abgewickelt werden kann. Dieses offenkundige Versäumnis des zuständigen Dezernats darf durch etwa eine quasi telefonisch durchgeführte Abstimmung nicht noch unterstützt werden. Da die unzweifelhaft verlockenden Angebotsverbesserungen auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden, kann der Ortsbeirat 6 der M 107 nicht zustimmen.

Inhalt

Antrag vom 29.06.2007, OF 528/6

Betreff:

Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Vortrag des Magistrats M 107 vom 15.06.2007 wird zurückgewiesen.

Begründung:

Die in der M 107 beschriebenen, unstrittigen Leistungssteigerungen beim Linienbusverkehr

der Stadt Frankfurt werden zu Lasten der Beschäftigten bei der VGF erzielt. Durch tiefe Einschnitte bei der Entgeltstruktur und den sozialen Leistungen, die bei einer Privatisierung

zu erwarten sind, lassen sich leicht Überschüsse erzielen, die für solche Verbesserungen

im Angebot eingesetzt werden können. Dabei kann und darf aber nicht billigend in Kauf genommen werden, dass Busfahrer anschliessend u.U. Transferleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen müssen. Die schwarz-grüne Mehrheit im Römer aber treibt die neoliberale Privatisierungswelle im Öffentlichen Dienst weiter voran. Dabei hatte die Frau Oberbürgermeisterin noch vor ihrer Wahl versprochen, die VGF in den Händen und in den Tarifen der Stadt Frankfurt zu belassen. Aber, wie heißt es in der Politik öfters: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“

Zu denken gibt es, dass wegen fälliger Ausschreibungsfristen ein solch wichtiges Vorhaben nicht im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der gewählten Gremien abgewickelt werden kann. Dieses offenkundige Versäumnis des zuständigen Dezernats darf durch etwa eine quasi telefonisch durchgeführte Abstimmung nicht noch unterstützt werden.

Da die unzweifelhaft verlockenden Angebotsverbesserungen auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden, kann der Ortsbeirat 6 der M 107 nicht zustimmen.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2007MM 107Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter BusverkehrMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2007Sie sind hier
    OFOF 528/6Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Juli 2007OAOA 440Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 14 · 04.07.2007
TO I, TOP 3
Angenommen
Anregung OA 440 2007 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 107 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 440 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 528/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
5 SPDGrüneBFF
Ablehnung:
5 CDU1 SPDLinke.wasg
Enthaltung:
1 CDU
zu 1 / b)
Zustimmung:
SPD1 GrüneLinke.wasgBFF
Ablehnung:
CDU1 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
SPD1 GrüneLinke.wasgBFF
Ablehnung:
CDU1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) 5 SPD, GRÜNE und BFF gegen 5 CDU, 1 SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu b) SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung)

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