Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die in der M 107 beschriebenen, unstrittigen Leistungssteigerungen beim Linienbusverkehr der Stadt Frankfurt werden zu Lasten der Beschäftigten bei der VGF erzielt. Durch tiefe Einschnitte bei der Entgeltstruktur und den sozialen Leistungen, die bei einer Privatisierung zu erwarten sind, lassen sich leicht Überschüsse erzielen, die für solche Verbesserungen im Angebot eingesetzt werden können. Dabei kann und darf aber nicht billigend in Kauf genommen werden, dass Busfahrer anschliessend u.U. Transferleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen müssen. Die schwarz-grüne Mehrheit im Römer aber treibt die neoliberale Privatisierungswelle im Öffentlichen Dienst weiter voran. Dabei hatte die Frau Oberbürgermeisterin noch vor ihrer Wahl versprochen, die VGF in den Händen und in den Tarifen der Stadt Frankfurt zu belassen. Aber, wie heißt es in der Politik öfters: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“ Zu denken gibt es, dass wegen fälliger Ausschreibungsfristen ein solch wichtiges Vorhaben nicht im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der gewählten Gremien abgewickelt werden kann. Dieses offenkundige Versäumnis des zuständigen Dezernats darf durch etwa eine quasi telefonisch durchgeführte Abstimmung nicht noch unterstützt werden. Da die unzweifelhaft verlockenden Angebotsverbesserungen auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden, kann der Ortsbeirat 6 der M 107 nicht zustimmen.
Inhalt
Antrag vom 29.06.2007, OF 528/6
Betreff:
Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Vortrag des Magistrats M 107 vom 15.06.2007 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Die in der M 107 beschriebenen, unstrittigen Leistungssteigerungen beim Linienbusverkehr
der Stadt Frankfurt werden zu Lasten der Beschäftigten bei der VGF erzielt. Durch tiefe Einschnitte bei der Entgeltstruktur und den sozialen Leistungen, die bei einer Privatisierung
zu erwarten sind, lassen sich leicht Überschüsse erzielen, die für solche Verbesserungen
im Angebot eingesetzt werden können. Dabei kann und darf aber nicht billigend in Kauf genommen werden, dass Busfahrer anschliessend u.U. Transferleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen müssen. Die schwarz-grüne Mehrheit im Römer aber treibt die neoliberale Privatisierungswelle im Öffentlichen Dienst weiter voran. Dabei hatte die Frau Oberbürgermeisterin noch vor ihrer Wahl versprochen, die VGF in den Händen und in den Tarifen der Stadt Frankfurt zu belassen. Aber, wie heißt es in der Politik öfters: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!“
Zu denken gibt es, dass wegen fälliger Ausschreibungsfristen ein solch wichtiges Vorhaben nicht im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen der gewählten Gremien abgewickelt werden kann. Dieses offenkundige Versäumnis des zuständigen Dezernats darf durch etwa eine quasi telefonisch durchgeführte Abstimmung nicht noch unterstützt werden.
Da die unzweifelhaft verlockenden Angebotsverbesserungen auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden, kann der Ortsbeirat 6 der M 107 nicht zustimmen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2007MM 107Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter BusverkehrMagistratsvortrag
- 29. Juni 2007Sie sind hierOFOF 528/6Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werdenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2007OAOA 440Die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst darf nicht widerspruchslos hingenommen werden Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) 5 SPD, GRÜNE und BFF gegen 5 CDU, 1 SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU zu b) SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, 1 GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung)