Grundstücke für die Verknüpfung der Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer Zweisystemlinie
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer Zweisystemlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Grundstücke am Frankfurter Berg benötigt werden, sollte es zur Einrichtung einer Zweisystemlinie kommen, die von der Stadtbahnlinie 5 auf die Main-Weser-Bahn zur Weiterfahrt nach Glauburg abzweigt. Ferner möge er prüfen, in wessen Eigentum diese Grundstücke stehen, und berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Grundstücke für eine solche Lösung verfügbar bleiben. Begründung: Der Magistrat beabsichtigt, eine Zweisystemlinie in diesem Bereich im Rahmen einer betrieblichen Untersuchung auf ihre Machbarkeit zu untersuchen (M 162). Gegenwärtig sehen die Planungen für eine Weiterführung der U 5 jedoch vor, dass diese auf einer Brücke über den Gleisen der Main-Weser-Bahn endet. Die Realisierung dieser Planung ist gegenwärtig zwar zurückgestellt. Aus dieser Höhe kann die U 5 aber keinesfalls auf die Main-Weser-Bahn einschwenken. Es wird deshalb vor der Brücke eine Abzweigung zu errichten sein, für die entsprechende Flächen benötigt werden. Da in diesem Bereich durch die in die Diskussion gebrachte vollständige Bebauung des Hilgenfeldes in absehbarer Zeit massive Veränderungen anstehen, steht zu befürchten, dass eine solche Überleitung nicht mehr zu realisieren ist, wenn nicht bereits jetzt die hierfür benötigten Grundstücke festgestellt und gesichert werden.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2013, OF 525/10
Betreff: Grundstücke für die Verknüpfung der Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer Zweisystemlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Grundstücke am Frankfurter Berg benötigt werden, sollte es zur Einrichtung einer Zweisystemlinie kommen, die von der Stadtbahnlinie 5 auf die Main-Weser-Bahn zur Weiterfahrt nach Glauburg abzweigt. Ferner möge er prüfen, in wessen Eigentum diese Grundstücke stehen, und berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Grundstücke für eine solche Lösung verfügbar bleiben.
Begründung: Der Magistrat beabsichtigt, eine Zweisystemlinie in diesem Bereich im Rahmen einer betrieblichen Untersuchung auf ihre Machbarkeit zu untersuchen (M 162). Gegenwärtig sehen die Planungen für eine Weiterführung der U 5 jedoch vor, dass diese auf einer Brücke über den Gleisen der Main-Weser-Bahn endet. Die Realisierung dieser Planung ist gegenwärtig zwar zurückgestellt. Aus dieser Höhe kann die U 5 aber keinesfalls auf die Main-Weser-Bahn einschwenken. Es wird deshalb vor der Brücke eine Abzweigung zu errichten sein, für die entsprechende Flächen benötigt werden. Da in diesem Bereich durch die in die Diskussion gebrachte vollständige Bebauung des Hilgenfeldes in absehbarer Zeit massive Veränderungen anstehen, steht zu befürchten, dass eine solche Überleitung nicht mehr zu realisieren ist, wenn nicht bereits jetzt die hierfür benötigten Grundstücke festgestellt und gesichert werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013MM 162Zweisystemuntersuchung im Raum FrankfurtMagistratsvortrag
- 15. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 525/10Grundstücke für die Verknüpfung der Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer ZweisystemlinieOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2013VV 857Grundstücke für die Verknüpfung der Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer ZweisystemlinieAnfrage
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 127Grundstücke für die Verknüpfung der Stadtbahnlinie 5 mit der Main-Weser-Bahn am Frankfurter Berg bei Einrichtung einer ZweisystemlinieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme