Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortverzugs-Projekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, so würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben.
Inhalt
Antrag vom 06.12.2010, OF 523/11
Betreff:
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden!
Vorgang:
ST 1315/10
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahingehend abzustimmen, dass die grundhafte Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse.
Begründung:
Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten.
Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortverzugs-Projekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden.
Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, so würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 523/11Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2011OAOA 1269Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werdenAnregung
- 12. September 2011Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 368Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werdenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme