Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Berichterstattung über den Fortschritt der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in Bockenheim. Dies ist notwendig, um die pädagogischen Aspekte und die Nachhaltigkeit der neuen schulischen Gebäude zu gewährleisten. Die Sanierung ist dringend erforderlich, da die aktuellen Bedingungen in der Schule unhaltbar sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie weit die Pläne zu der Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner- Schule in Bockenheim fortgeschritten sind und wie genau der weitere zeitliche Ablauf aussieht;
- wann die Georg-Büchner-Schule gemäß der vorab stattgefundenen Bekundungen in die konkrete Planung mit einbezogen wird, um durch die stärkere Berücksichtigung pädagogischer Aspekte eine größere Nachhaltigkeit und eine pädagogisch sinnvolle Raumstruktur der neuen schulischen Gebäude gewährleisten zu können.
Begründung
Nach jahrelangem Vorlauf wurden im Dezember 2019 die Kosten für die Planungsphase zum Bauvorhaben "Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule" in den Doppelhaushalt der Stadt aufgenommen. Von Beginn an wurde dieses Projekt von beiden Ämtern - ABI und Stadtschulamt - als herausfordernd benannt, da beide Ämter aufgrund der unterschiedlichen Verantwortung (ABI für die Grundsanierung und das Stadtschulamt für die Erweiterung) für die Planung gemeinsam verantwortlich seien. In Folge gab es vereinzelte Gespräche zwischen Schulleitungsteam und den Verantwortlichen der beiden Ämter. Der Inhalt der Gespräche blieb jedoch sehr vage und es wurde weder eine Transparenz bezüglich der Ausschreibung und Auswahl der unterschiedlichen Planungsmodelle, noch zu dem Planungsverlauf geboten. Der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Planung vorgestellt, noch wurde die Schule an der Planung beteiligt. Im Rückblick auf die letzten drei Jahre lässt sich nur feststellen, dass bisher die Einbindung der Schule in die Planung nur sehr unzureichend gelungen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Einbindung der Schule nicht erwünscht ist und dass seitens der Stadt keine dringende Notwendigkeit gesehen wird, die längst überfällige Sanierung der Schule voranzutreiben. Eine Sanierung ist aber dringend notwendig. So darf beispielhaft an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Malerarbeiten und kleinere Reparaturen in den desolaten Klassenzimmern und Schultoiletten in Eigenregie mit Schüler*innen, Lehrpersonal und Eltern vorgenommen werden. Zudem ist es - bedingt durch die aktuelle Energiekrise - doppelt ärgerlich, dass die Heizung in der Schule seit Jahren nicht reguliert werden kann. Sprich, damit die Kinder nicht in kalten Klassenräumen sitzen, muss die Heizung auf vollem Betrieb fahren, damit sie läuft. Eine Regulierung der Raumtemperatur ist nur durch das Öffnen und Schließen der Fenster möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 505/2Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022OMOM 3294Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimDirektanregung
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1533Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimStellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 833/2Umlagerung Außenstelle der GeorgBüchnerSchule ab Sommer 2024/2025Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2024OMOM 5021Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme