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Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten. Begründung: Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1 Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen.

Inhalt

Antrag vom 02.12.2018, OF 504/11

Betreff: Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten.

Begründung: Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1

Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2018BB 344Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
  2. 2. Dezember 2018Sie sind hier
    OFOF 504/11Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 27 · 03.12.2018
TO I, TOP 20
Zurückgezogen
1. Die Vorlage B 344 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 504/11 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme; bei Enthaltung 1 GRÜNE

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