Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St.…
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Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von zwei Fahrradanlehnbügeln zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Die zugeparkten Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere erforderlich, da sich direkt am Zebrastreifen ein Kindergarten befindet, und der Zebrastreifen stark benutzt wird. Durch die Anbringung von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 172 KB)
Inhalt
Antrag vom 23.08.2011, OF 50/2
Betreff: Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von zwei Fahrradanlehnbügeln zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro.
Begründung: Die zugeparkten Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere erforderlich, da sich direkt am Zebrastreifen ein Kindergarten befindet, und der Zebrastreifen stark benutzt wird. Durch die Anbringung von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 172 KB)Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011Sie sind hierOFOF 50/2Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 12. September 2011OIBOIB 36Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindernBudget-Initiative
- 29. September 2011Antwort des Magistrats · nach 5 WochenSTST 1053Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme