Konsequente Kontrolle des Lkw-Verbots in der Rat-Beil-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lkw-Verbots in der Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Sorge dafür zu tragen, dass durch konsequente Verkehrskontrollen das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW von Osten (Friedberger Landstraße) kommend eingehalten wird. Des Weiteren
Inhalt
Antrag vom 23.10.2013, OF 495/3
Betreff: Konsequente Kontrolle des Lkw-Verbots in der Rat-Beil-Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Sorge dafür zu tragen, dass durch konsequente Verkehrskontrollen das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW von Osten (Friedberger Landstraße) kommend eingehalten wird. Des Weiteren möge der Magistrat prüfen und berichten, ob in entgegenkommender Richtung (Richard-Wagner-Straße) ein LKW Durchfahrtsverbot eingerichtet werden kann.
Begründung: Der LKW Verkehr stellt für die Anwohner eine große Belastung dar. Die Durchfahrt von LKWs ist in der Rat-Beil-Straße, zumindest von Osten kommend, durch Beschilderung untersagt. Dieses Verbot wird jedoch recht häufig ignoriert und missachtet.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 495/3Konsequente Kontrolle des Lkw-Verbots in der Rat-Beil-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2013OMOM 2672Konsequente Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots in der Rat-Beil-StraßeDirektanregung
- 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 193Konsequente Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots in der Rat-Beil-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme