Vorsorgemaßnahmen für Stromausfälle im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Vorsorgemaßnahmen der Stadt für Stromausfälle im Ortsbezirk 5 zu prüfen und zu berichten. Dies geschieht aufgrund von Berichten der Bürger über Probleme bei Stromausfällen von mehr als 6 Stunden, die zu Lebensmittelverderb und Arbeitsunfähigkeit im Homeoffice führten.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Vorsorgemaßnahmen die Stadt für Stromausfälle im Ortsbezirk 5 getroffen hat.
Insbesondere wird um Mitteilung gebeten, welche Vorsorgemaßnahmen für lokale, einzelne Straßenzüge betreffende, Stromausfälle von mehr als 6 Stunden getroffen worden sind. Gibt es Notstromaggregate zur Sicherstellung, dass private Kühlanlagen weiter funktionieren und Personen im Homeoffice weiter arbeiten können?
Begründung
Bürgerinnen und Bürger berichten, dass bei lokalen Stromausfällen von mehr als 6 Stunden im Ortsbezirk 5 Gefrierschränke abtauten und arbeiten im Homeoffice mangels Strom nicht möglich war. Die Stadt habe den Betroffenen mitgeteilt, dass Notstromaggregate für lokale Stromausfälle nicht vorgehalten werden. Auch eine Aggregatvermittlung oder Kostenübernahe für das private Anmieten von Geräten sei nicht vorgesehen. Ferner seien auch Kühlmöglichkeiten zur Verhinderung des Lebensmittelverderbes, insbesondere durch abtauende Gefrierschränke, nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund wird um Auskunft gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2022Sie sind hierOFOF 493/5Vorsorgemaßnahmen für Stromausfälle im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 1. Juli 2022VV 436Vorsorgemaßnahmen für Stromausfälle im Ortsbezirk 5Anfrage
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 525Vorsorgemaßnahmen für Stromausfälle im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme