Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 beantragt eine ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt. Dies ist notwendig, um den Sanierungsstau und die finanzielle Unterdeckung bei den Spielplätzen zu beheben.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 12 beantragt, dass die zukünftig zu erwartenden Investitionen in die Erhaltung der Spielplätze im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt berücksichtigt werden.
Der Antrag erfolgt auf Anregung der Kinderbeauftragten Eva Bieber und Eva-Maria Lang.
Begründung
Öffentliche Spielplätze unterliegen der regelmäßigen Abnutzung. Die für die Instandhaltung notwendigen Erhaltungsinvestitionen werden jedoch nicht bzw. nicht ausreichend im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt abgebildet. Dies führt zu einer regelmäßigen finanziellen Unterdeckung und zu einem Sanierungsstau bei den öffentlichen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes. Diesem Problem gilt es durch eine vorausschauende städtische Haushaltspolitik zu begegnen, die regelmäßige (und daher planbare) Instandhaltungsinvestitionen berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2024Sie sind hierOFOF 493/12Haushalt 2024/2025 Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 26. April 2024EAEA 152Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Ausreichende Berücksichtigung der Erhaltungsinvestitionen für öffentliche Spielplätze im Investitionsprogramm der Stadt FrankfurtEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme