Teilfinanzierung der Beleuchtung des Bolzplatzes Galluspark
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bolzplatz hat sich in kurzer Zeit zu einem der zentralen Aufenthaltsorte für Kinder und Jugendliche im Gallus entwickelt. Der Platz hat damit erheblich zur Beruhigung der Situation (fehlender Spielplatz für die dort wohnenden Kinder) beigetragen. Weil der Bolzplatz zur Zeit noch nicht beleuchtet ist, werden sich Jugendliche mit beginnender Dunkelheit (im Sommer erst in den Abendstunden, im Winterhalbjahr bereits ab dem späten Nachmittag) wieder vermehrt im beleuchteten Innenhof des Gallusparks aufhalten. Dies führt zu den mittels des Bolzplatzes vermeidbaren Konflikten zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Kindern und Jugendlichen. Die Beleuchtung des Platzes berücksichtigt daher sowohl die Interessen der Jugendlichen als auch der erwachsenen Anwohnerinnen und Anwohner. Deshalb wird sich auch der Eigentümer der Wohnanlage finanziell an dem Vorhaben beteiligen. Deshalb ist es angebracht, aus dem Haushaltsbudget des Ortsbeirates 1 den Fehlbetrag von bis zu 6500,- € aufzubringen, um die Benutzung des Spielplatzes auch in den späten Nachmittagsstunden insbesondere des Winterhalbjahres zu gewährleisten. Mit dieser Beleuchtungsanlage wird damit eine Investition in eine dem gesamten Stadtteil dienende Sachanlage getätigt, weshalb die Finanzierung aus den Mitteln des Ortsbeirats als investive Maßnahme mit den Budgetvorgaben und Haushaltsvorschriften für das Ortsbeiratsbudget vereinbar ist. Gleichzeitig kann besonders mit diesem Projekt in beispielhafter Weise der soziale Zusammenhalt von Jugendlichen mit unterschiedlichster Herkunft und sozialem Hintergrund gerade in einem Stadtteil mit erheblichen Problemen in diesem Bereich durch eine investive Maßnahme gefördert werden. Zudem wird mit der Übernahme der Restkosten ein Projekt gefördert, welches durch die Einwerbung eines erheblichen Teils der Finanzierung aus Spenden und Sponsoring Eigeninitiative und Eigenverantwortung so beispielhaft gezeigt hat, dass über die Förderung durch den Ortsbeirat auch eine Anerkennung der Arbeit dieser Initiative erfolgt. Diese Chance muß bei der Vergabe der Mittel des Ortsbeirats wohlwollend mit berücksichtigt werden.
Inhalt
Antrag vom 16.02.2009, OF 492/1
Betreff:
Teilfinanzierung der Beleuchtung des Bolzplatzes Galluspark
Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt die Finanzierung der Beleuchtungsanlage für den Galluspark-Bolzplatz über einen Zuschuss in Höhe von bis zu
6500,- € sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Anlage dauerhaft im Bereich des Ortsbeirates verbleibt und dort auch betrieben wird. Bei geschätzten Gesamtkosten von ca. 15.000,- € und bisher über Spenden selbst aufgebrachten und durch Sponsoring eingeworbenen Mitteln von 9.000,- € wird aus dem Budget des Ortsbeirats 1 diese Teilfinanzierung benötigt.
Begründung:
Der Bolzplatz hat sich in kurzer Zeit zu einem der zentralen Aufenthaltsorte für Kinder und Jugendliche im Gallus entwickelt. Der Platz hat damit erheblich zur Beruhigung der Situation (fehlender Spielplatz für die dort wohnenden Kinder) beigetragen. Weil der Bolzplatz zur Zeit noch nicht beleuchtet ist, werden sich Jugendliche mit beginnender Dunkelheit (im Sommer erst in den Abendstunden, im Winterhalbjahr bereits ab dem späten Nachmittag) wieder vermehrt im beleuchteten Innenhof des Gallusparks aufhalten. Dies führt zu den mittels des Bolzplatzes vermeidbaren Konflikten zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Kindern und Jugendlichen.
Die Beleuchtung des Platzes berücksichtigt daher sowohl die Interessen der Jugendlichen als auch der erwachsenen Anwohnerinnen und Anwohner. Deshalb wird sich auch der Eigentümer der Wohnanlage finanziell an dem Vorhaben beteiligen.
Deshalb ist es angebracht, aus dem Haushaltsbudget des Ortsbeirates 1 den Fehlbetrag von bis zu 6500,- € aufzubringen, um die Benutzung des Spielplatzes auch in den späten Nachmittagsstunden insbesondere des Winterhalbjahres zu gewährleisten.
Mit dieser Beleuchtungsanlage wird damit eine Investition in eine dem gesamten Stadtteil dienende Sachanlage getätigt, weshalb die Finanzierung aus den Mitteln des Ortsbeirats als investive Maßnahme mit den Budgetvorgaben und Haushaltsvorschriften für das Ortsbeiratsbudget vereinbar ist.
Gleichzeitig kann besonders mit diesem Projekt in beispielhafter Weise der soziale Zusammenhalt von Jugendlichen mit unterschiedlichster Herkunft und sozialem Hintergrund gerade in einem Stadtteil mit erheblichen Problemen in diesem Bereich durch eine investive Maßnahme gefördert werden.
Zudem wird mit der Übernahme der Restkosten ein Projekt gefördert, welches durch die Einwerbung eines erheblichen Teils der Finanzierung aus Spenden und Sponsoring Eigeninitiative und Eigenverantwortung so beispielhaft gezeigt hat, dass über die Förderung durch den Ortsbeirat auch eine Anerkennung der Arbeit dieser Initiative erfolgt. Diese Chance muß bei der Vergabe der Mittel des Ortsbeirats wohlwollend mit berücksichtigt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2009Sie sind hierOFOF 492/1Teilfinanzierung der Beleuchtung des Bolzplatzes GallusparkOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 17. Februar 2009OIBOIB 57Teilfinanzierung der Beleuchtung des Bolzplatzes GallusparkBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme