Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Umgestaltung der Bleidenstraße und Töngesgasse die Möglichkeit für größere LKWs zum Linksabbiegen zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, um die Belieferung der Geschäfte in der Umgebung sicherzustellen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs zu wahren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, im Zuge der Umgestaltung von Bleidenstraße und Töngesgasse sowie einiger Nebenstraßen zu berücksichtigen, dass auch größere LKWs die Möglichkeit zum Linksabbiegen im Kreuzungsbereich Kleiner Hirschgraben / Bleidenstraße erhalten und gleichzeitig die Sicherheitsbelange des Radverkehrs gewahrt bleiben.
Begründung
Die beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen führen dazu, dass die gesamte Andienung über die Katharinenpforte erfolgen wird. Von hier können größere Fahrzeuge wegen der heute noch notwendigen Verkehrsinsel jedoch nicht in die Bleidenstraße einbiegen. Neben dem Supermarkt in der Töngesgasse sind auch weitere Geschäfte auf die Belieferung mit großen Lkw angewiesen. Die Anfahrt erfolgt bislang über den Kornmarkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022Sie sind hierOFOF 482/1Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger KatharinenpforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2411Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger KatharinenpforteDirektanregung
- 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2599Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger KatharinenpforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme