Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt, dass der Magistrat Gebiete identifiziert, in denen sozial geförderter Wohnungsbau bei Neubau und Nachverdichtungsprojekten sichergestellt werden kann. Dies soll durch die Nutzung eines sektoralen Bebauungsplans geschehen, um die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum zu decken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten,
Gebiete im Ortsbezirk 3 zu identifizieren, in denen
- vorhandene Bebauungspläne keine Aussagen zu "Flächen für soziale Wohnraumförderung" enthalten und die ohne größere Auswirkungen in anderen Bereichen zurückgenommen werden könnten
- aktuell über Bauanträge nach §34 BauGB entschieden wird
und für aus Sicht des Magistrats ein sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d (2. und 3.) BauGB erlassen werden könnte, weil in diesen beispielsweise ein erhöhtes Nachverdichtungspotential gesehen und eine entsprechende Bautätigkeit erwartet wird.
Begründung
Mit dem 2021 verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des vereinfacht zu erlassenden sektoralen Bebauungsplans eröffnet. Dieser sieht vor, dass Flächen festgelegt werden können, in denen beim Bau von Mehrfamilienhäusern verpflichtend eine Quote von sozial gefördertem Wohnraum festgesetzt werden kann, ohne dass der Aufwand eines regulären Bebauungsplanverfahrens anfällt. Die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses für einen sektoralen Bebauungsplan ist nur bis Ende 2024 nutzbar, wurde in Frankfurt jedoch noch nicht genutzt. Auf Basis einer systematischen Überprüfung, wie sich die Römerkoalition diese auch in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, sollte der Magistrat beurteilen können, in welchen Gebieten sich der Einsatz dieses Mittels besonders eignet. Da im Ortsbezirk 3 regelmäßig bei kleineren Nachverdichtungsprojekten ausschließlich hochpreisiger Wohnraum geschaffen wird, sieht der Ortsbeirat 3 einen erhöhten Bedarf, Investoren die Auflage zur Schaffung eines Anteils von sozial gefördertem Wohnraum zu machen, damit das Ziel erreicht werden kann, die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum im Ortsbezirk zu decken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2023Sie sind hierOFOF 470/3Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023OMOM 4136Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellenDirektanregung
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1498Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)