Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanregungen gewährt wird. Dies soll sicherstellen, dass die Ortsbeiräte ausreichend Zeit haben, um ihre Vorschläge zu erarbeiten, insbesondere außerhalb der Ferienzeiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen zu gewähren.

Begründung

Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel in die Ferienzeit. Im Falle des OBR11 war nur während der Osterferien Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Wir weisen mit unserem Antrag den Magistrat ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2023Sie sind hier
    OFOF 468/11Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Juni 2023OAOA 357Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung OA 357 2023 Die Vorlage OF 468/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen