Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt den Einsatz eines Spielmobils in verschiedenen Stadtteilen, um Kindern erweiterte Spielmöglichkeiten zu bieten. Dies soll durch das Ortsbeiratsbudget finanziert werden, um auch bei Festen und ohne besonderen Anlässen Spielmobileinsätze zu ermöglichen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen:
- zwei Einsätze im Bahnhofsviertel
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Mause),
- drei Einsätze in Gallus Süd und Nord
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Steinhardt),
- ein Einsatz in der Innenstadt
(Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Staal),
Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro zu finanzieren.
Begründung
Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Einige Feste in den Stadtteilen stehen schon fest bzw. sind in der Planungsphase. Bei diesen ist der Einsatz des Spielmobils gewünscht, aber durch die Veranstalter nicht finanzierbar. Hier kann der OBR unterstützend tätig werden. Aber auch ohne besonderen Anlass kann ein Spielmobil-Einsatz ermöglicht werden, was einen großen Mehrwert für Kinder und Jugendliche vor Ort darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022Sie sind hierOFOF 467/1Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2022OIBOIB 122Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)