Problembahn U 4
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Ad a) Die Regelfahrzeiten der Linie U4 werden i. A. nicht eingehalten. Ausfälle und Verspätungen von mindestens drei Minuten sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend der normale Alltag. Eine Verspätung von drei Minuten bedeutet bei einer Frequenz von fünf Minuten in den Hauptverkehrszeiten, dass ein Zug völlig überfüllt ist (,da nahezu die zweifache Fahrgastanzahl wartet), aber die möglicherweise pünktliche nächste Bahn annähernd leer fährt. Die Ursache wird von vielen in der Anbindung Enkheims gesehen, weil der Abschnitt Seckbacher Landstraße bis Enkheim überirdisch liegt und dieser ab Schäfflestraße mit der Linie U7 geteilt wird. Beides bedeutet zusätzliche wetter- und verkehrsbedingte Einflüsse auf Fahrzeiten. Die Auswirkungen sind besonders stark in den Hauptverkehrszeiten. Morgens sind in Fahrtrichtung "Innenstadt" bereits ab der Station "Bornheim Mitte" die Züge voll besetzt. Spätestens ab der Station "Merianplatz" ist der Ein-/Ausstieg sehr schwierig. Meistens warten dort viele Personen am Gleis auf die nächste Bahn. Daher sollte der Hauptaugenmerk auf den Hauptverkehrszeiten liegen. Eine Prüfung der Ursachen ist daher zweckmäßig, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Leitfragen sind: 1. Zu wie vielen Unregelmäßigkeiten kam es im vergangenen halben Jahr auf der Linie U4, beziehungsweise wie viele sind dem Magistrat und der VGF bekannt geworden? Die Erhebung soll Wochentage und dazu unterteilt in Hauptverkehrszeit am Morgen, Hauptverkehrszeit am Abend sowie Resttag enthalten. 2. Aufgrund welcher Vorfälle kam es zu den Ausfällen beziehungsweise Verspätungen? 3. Was gedenkt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der VGF beziehungsweise die VGF selbst zu unternehmen, um den sich häufenden Verspätungen Abhilfe zu schaffen? 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen aus Sicht des Magistrats ergriffen werden, um in der Zukunft einen reibungslosen Fahrplan der Linie U4 garantieren zu können? 5. Was wurde bereits unternommen, um Abhilfe zu schaffen? [entnommen aus OF 490/4 vom 25.07.2000 (Sitzung 15.08.2000), zusätzlich: Verweis auf mit B275 vom 06.04.2001, Ziffer 1 angepasst] Ausdrücklich weisen wir auf OF 178/4 vom 28.03.2007 (Sitzung 17.04.2007) hin. Ad b) Die Ferienzeiten haben in den Hauptverkehrszeiten geringen Einfluss auf die Anzahl der Fahrgäste der Linie U4. Daher sollten die Ferienfahrzeiten für den Zeitraum 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr gelten.
- Fahrgäste mit Fahrrädern blockieren viel Platz in den Verkehrsmitteln. Daher ist die vorhandene Regulierung gerade in den Hauptverkehrszeiten umzusetzen, d. h. die Kontrolleure anzuweisen, diesen Tatbestand zu ahnden. Die Verlängerung des Verbots ist eine Anpassung die tatsächlichen Zeiten. Beim Nachmittagsverbot wird insbesondere den Ladenöffnungszeiten und den damit verbundenen höheren Fahrgastzahlen Rechnung getragen.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2009, OF 466/4
Betreff:
Problembahn U 4
I.
Der Magistrat möge prüfen und berichten,
a) welche Ursachen die Verspätungen der Linie U4 haben,
b) ob die Ferienfahrzeiten für die Linie U4 während der Hauptverkehrszeiten aufzuheben sind.
II.
Der Ortsbeirat regt an, in den eingeschränkten Mitnahmezeiten für Fahrräder (Mitnahmeverbot zwischen 06:00 und 08:30 Uhr und zwischen 16:00 und 18:30 Uhr) dieses Verbot zu kontrollieren und zu ahnden und es von 06:30 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr zu verlängern.
Begründung:
I.
Ad a) Die Regelfahrzeiten der Linie U4 werden i. A. nicht eingehalten. Ausfälle und Verspätungen von mindestens drei Minuten sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend der normale Alltag. Eine Verspätung von drei Minuten bedeutet bei einer Frequenz von fünf Minuten in den Hauptverkehrszeiten, dass ein Zug völlig überfüllt ist (,da nahezu die zweifache Fahrgastanzahl wartet), aber die möglicherweise pünktliche nächste Bahn annähernd leer fährt.
Die Ursache wird von vielen in der Anbindung Enkheims gesehen, weil der Abschnitt Seckbacher Landstraße bis Enkheim überirdisch liegt und dieser ab Schäfflestraße mit der Linie U7 geteilt wird. Beides bedeutet zusätzliche wetter- und verkehrsbedingte Einflüsse auf Fahrzeiten.
Die Auswirkungen sind besonders stark in den Hauptverkehrszeiten. Morgens sind in Fahrtrichtung "Innenstadt" bereits ab der Station "Bornheim Mitte" die Züge voll besetzt. Spätestens ab der Station "Merianplatz" ist der Ein-/Ausstieg sehr schwierig. Meistens warten dort viele Personen am Gleis auf die nächste Bahn. Daher sollte der Hauptaugenmerk auf den Hauptverkehrszeiten liegen.
Eine Prüfung der Ursachen ist daher zweckmäßig, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Leitfragen sind:
- Zu wie vielen Unregelmäßigkeiten kam es im vergangenen halben Jahr auf der Linie U4, beziehungsweise wie viele sind dem Magistrat und der VGF bekannt geworden? Die Erhebung soll Wochentage und dazu unterteilt in Hauptverkehrszeit am Morgen, Hauptverkehrszeit am Abend sowie Resttag enthalten.
- Aufgrund welcher Vorfälle kam es zu den Ausfällen beziehungsweise Verspätungen?
- Was gedenkt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der VGF beziehungsweise die VGF selbst zu unternehmen, um den sich häufenden Verspätungen Abhilfe zu schaffen?
- Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen aus Sicht des Magistrats ergriffen werden, um in der Zukunft einen reibungslosen Fahrplan der Linie U4 garantieren zu können?
- Was wurde bereits unternommen, um Abhilfe zu schaffen?
[entnommen aus OF 490/4 vom 25.07.2000 (Sitzung 15.08.2000), zusätzlich: Verweis auf mit B275 vom 06.04.2001, Ziffer 1 angepasst]
Ausdrücklich weisen wir auf OF 178/4 vom 28.03.2007 (Sitzung 17.04.2007) hin.
Ad b) Die Ferienzeiten haben in den Hauptverkehrszeiten geringen Einfluss auf die Anzahl der Fahrgäste der Linie U4. Daher sollten die Ferienfahrzeiten für den Zeitraum 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr gelten.
II.
Fahrgäste mit Fahrrädern blockieren viel Platz in den Verkehrsmitteln. Daher ist die vorhandene Regulierung gerade in den Hauptverkehrszeiten umzusetzen, d. h. die Kontrolleure anzuweisen, diesen Tatbestand zu ahnden. Die Verlängerung des Verbots ist eine Anpassung die tatsächlichen Zeiten. Beim Nachmittagsverbot wird insbesondere den Ladenöffnungszeiten und den damit verbundenen höheren Fahrgastzahlen Rechnung getragen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2009Sie sind hierOFOF 466/4Problembahn U 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2009OMOM 3057Problembahn U 4Direktanregung
- 19. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 929Problembahn U4Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu I a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=Ablehnung) zu I b) CDU und FDP bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu II ) SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (=Annahme) bei Enthaltung LINKE.