Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
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Weilbrunnstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailBegründung
Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, Die Wegeführung der Buslinie 39 in Richtung Berkersheim über den Haltepunkt der Linie 18 (Gravensteiner Platz) zu verlegen, um von dort über die Huswertstraße die Endhaltestelle der U5 und das Endziel Berkersheim Mitte zu erreichen. Begründung: Die Durchfahrt der Linie 39 durch den angegebenen Teil der Homburger Landstraße dient lediglich dem Erreichen der Endhaltestelle der U5. Eine Haltestelle ist in diesem Teilstück wegen der engen Straßenführung nicht möglich. Für die Bewohner in diesemTeil der Homburger Landstraße bedeutet die 10-Minütige Durchfahrt der Busse in beiden Richtungen eine enorme Belastung. Die Verlegung der Streckenführung würde zu folgenden Verbesserungen führen: Eine Verkehrsberuhigung der beroffenen Bürger durch die 50%-tige Reduzierung des Busverkehres. Die direkte Erreichbarkeit der Carlo-Mierendorff-Schule für die Schüler und Lehrer. Die direkte Erreichbarkeit des Preungesheimer Marktes für die Bürger aus Eckenheim. Die geschlossene Erreichbarkeit der Bezierkssportanlage. Eine verbesserte Anbindung an den OPNV für die Bürger im Frankfurter Bogen.
Inhalt
Antrag vom 06.02.2018, OF 462/10
Betreff: Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, Die Wegeführung der Buslinie 39 in Richtung Berkersheim über den Haltepunkt der Linie 18 (Gravensteiner Platz) zu verlegen, um von dort über die Huswertstraße die Endhaltestelle der U5 und das Endziel Berkersheim Mitte zu erreichen.
Begründung: Die Durchfahrt der Linie 39 durch den angegebenen Teil der Homburger Landstraße dient lediglich dem Erreichen der Endhaltestelle der U5. Eine Haltestelle ist in diesem Teilstück wegen der engen Straßenführung nicht möglich. Für die Bewohner in diesemTeil der Homburger Landstraße bedeutet die 10-Minütige Durchfahrt der Busse in beiden Richtungen eine enorme Belastung. Die Verlegung der Streckenführung würde zu folgenden Verbesserungen führen: Eine Verkehrsberuhigung der beroffenen Bürger durch die 50%-tige Reduzierung des Busverkehres. Die direkte Erreichbarkeit der Carlo-Mierendorff-Schule für die Schüler und Lehrer. Die direkte Erreichbarkeit des Preungesheimer Marktes für die Bürger aus Eckenheim. Die geschlossene Erreichbarkeit der Bezierkssportanlage. Eine verbesserte Anbindung an den OPNV für die Bürger im Frankfurter Bogen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2018Sie sind hierOFOF 462/10Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 13. März 2018OMOM 2863Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)Direktanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1039Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)