Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich vom Kranentrank in den Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern. Begründung: Die Einfahrt in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) bei im Kranentrank parkenden Fahrzeugen, die den 5 Meter Kreuzungsabstand nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Weg haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet wird.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2012, OF 459/6
Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich vom Kranentrank in den Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern.
Begründung: Die Einfahrt in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) bei im Kranentrank parkenden Fahrzeugen, die den 5 Meter Kreuzungsabstand nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Weg haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet wird.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2012Sie sind hierOFOF 459/6Zeilsheim: Fahrradbügel im KranentrankOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2012OMOM 1388Zeilsheim: Fahrradbügel im KranentrankDirektanregung
- 17. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1888Zeilsheim: Fahrradbügel im KranentrankStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme