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Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des…

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Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach

Vorlagentyp: OFSPD
75 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach Vorgang: EA 48/18 OBR 11; ST 1950/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt, um die Volleinhausung, inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 Meter, Weströhre 1.200 Meter, zu realisieren. Notwendig ist zusätzlich eine Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch, welche vom Magistrat und der Landesregierung beim Bund eingefordert und von diesem finanziert werden muss. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die A 661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A 661 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt, dass nach Inbetriebnahme statt bisher rund 96.000 KFZ, ca. 260.000 KFZ täglich auf der A 661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Somit ist an mehreren Stunden am Tag mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen, und damit einhergehend, mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung. Zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht, für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um Bürgerinnen und Bürger vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen, ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit.

Inhalt

Antrag vom 12.11.2018, OF 457/11

Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach Vorgang: EA 48/18 OBR 11; ST 1950/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt, um die Volleinhausung, inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 Meter, Weströhre 1.200 Meter, zu realisieren. Notwendig ist zusätzlich eine Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch, welche vom Magistrat und der Landesregierung beim Bund eingefordert und von diesem finanziert werden muss. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet.

Begründung: Die A 661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A 661 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt, dass nach Inbetriebnahme statt bisher rund 96.000 KFZ, ca. 260.000 KFZ täglich auf der A 661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Somit ist an mehreren Stunden am Tag mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen, und damit einhergehend, mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung. Zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht, für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um Bürgerinnen und Bürger vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen, ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Dezember 2017OFOF 278/11Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2018EAEA 48Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei SeckbachEtatanregung
  3. 8. Oktober 2018STST 1950Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A661 bei SeckbachStellungnahme
  4. 12. November 2018Sie sind hier
    OFOF 457/11Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 3. Dezember 2018EAEA 272Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei SeckbachEtatanregung
  6. 3. Mai 2019STST 842Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei SeckbachStellungnahme
  7. 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1125Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L 1) der A 661 bei SeckbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2018 23 Mio € — preisbereinigt +34 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 27 · 03.12.2018
TO I, TOP 18
Angenommen
Etatanregung EA 272 2018 Die Vorlage OF 457/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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